Zugang zu den Mitteln ist für die Berufsbildung wichtiger als Aufstockung

17. September 2020 News

Nach dem Ständerat hat der Nationalrat die Bundesbeiträge zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2021 – 2024 nochmals aufgestockt. Die Arbeitgeber begrüssen die Priorisierung der Berufsbildung durch den Bund, erachten eine zusätzliche Erhöhung der Mittel jedoch als unnötig.

Die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) stiess nach dem Erstrat nun auch beim Nationalrat auf Anklang. Das verabschiedete Gesamtpaket beträgt nach der Abstimmung in beiden Räten gut 28 Milliarden Franken. Der Nationalrat erhöhte die Bundesgelder für Bildung, Forschung und Innovation nochmals um 53 Millionen Franken. Davon gehen gut 26 Millionen Franken an die Berufs- und Weiterbildung.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst, dass der Bund und das Parlament der Berufsbildung die ihr zustehende Bedeutung anerkennen. Allerdings lehnt er eine zusätzliche Aufstockung der dafür zugesprochenen Bundesmittel ab. Der in der Botschaft vorgesehene Betrag (4,3 Milliarden Franken) für den Bereich der Berufs- und Weiterbildung wäre ausreichend gewesen.

Hingegen befürworten die Arbeitgeber, dass die Mittel für die Projekt- und Innovationsbeiträge in der Berufsbildung überdurchschnittlich um jährlich 11,2% ansteigen sollen, wodurch mehr Flexibilität bei der Finanzierung möglich wird. Wichtige Herausforderungen wie die Weiterentwicklung der Berufsbildung, die Chancengerechtigkeit sowie die Krisenbewältigung können so fokussiert angegangen werden. Während die dafür notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind, muss ihr Zugang für die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) deutlich vereinfacht werden. Zusätzliche finanzielle Mittel erachtet der SAV als weder notwendig noch zielführend.

Ebenfalls haben sich die Arbeitgeber gegen eine Aufstockung der pauschalen Beiträge an die Institutionen der berufsorientierten Weiterbildung ausgesprochen (20,4 Millionen Franken), welcher der Nationalrat nun zugestimmt hat. Es besteht dabei die Gefahr, dass die erhöhten Pauschalbeiträge das System verteuern, ohne positive Effekte zu erzielen. Der Arbeitgeberverband erwartet nach diesem Entscheid, dass vor der nächsten BFI-Periode insbesondere diese Pauschalbeiträge genau evaluiert und deren Wirksamkeit überprüft wird.

Nach Ansicht des SAV müssen die zugesprochenen Mittel vorwiegend in der Berufsbildung für themenbezogene Projekte der verbundpartnerschaftlichen Initiative Berufsbildung 2030 und unter Mitwirkung der Organisationen der Arbeitswelt (OdA) eingesetzt werden. So kann sich der Lehrstellenmarkt für die Zukunft rüsten und das exzellente Image der Berufsbildung gefestigt und weiter ausgebaut werden.

Das Parlament muss die Mittel in der BFI-Botschaft jeweils mit den Budgets noch bewilligen.