«Zuwanderer sind entsprechend ihrer formalen Qualifikation beschäftigt»

Kaum ein anderes europäisches Land kann seine inländischen Arbeitskräfte so gezielt und auf die Konjunktur abgestimmt mit ausländischen Personen ergänzen, wie dies der Schweiz dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union gelingt. Denn auch der 14. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen bestätigt erneut: Die Zuwanderung aus EU28-/Efta-Ländern führt nicht zur Verdrängung inländischer Arbeitskräfte.

«Zuwanderer sind entsprechend ihrer formalen Qualifikation beschäftigt» – das Referat von Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, an der Medienkonferenz zum 14. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU.