Die Zahl der verfügbaren Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten ausserhalb von EU/Efta ist auch im laufenden Jahr wieder ungenügend. Sie vermag die Nachfrage der Wirtschaft nach Spezialisten nicht zu decken. So ist gegen Jahresende erneut mit einem Engpass insbesondere bei den Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligungen) zu rechnen. Verschiedene Branchen gehen zudem davon aus, dass sich der Bedarf an hoch qualifizierten Experten weiter erhöhen wird – Experten, von denen es auf dem vergleichsweise kleinen Schweizer Markt und im EU-/Efta-Raum schlicht zu wenige gibt. Deshalb beantragt der Schweizerische Arbeitgeberverband in der Vernehmlassung zur Festlegung der jährlichen Höchstzahlen für Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Personen aus Drittstaaten mindestens 8500 Kontingente. Dies entspricht der Menge des Jahres 2014. Da es vor allem an B-Bewilligungen fehlt, sollen die 500 Kontingente, die heute im Vergleich zu 2014 noch fehlen, für B-Bewilligungen zur Verfügung gestellt werden.
Bewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden bereits in der Vergangenheit nur gewährt, wenn nachweislich keine dafür geeignete Arbeitskraft aus dem Inland oder dem EU-/Efta-Raum gefunden worden war. Der Inländervorrang für die EU-/Efta-Bürger, der demnächst in Kraft tritt, wird bei den Erwerbstätigen aus Drittstaaten bereits seit Jahren praktiziert.
Eine ausreichende Versorgung mit Kontingenten für erwerbstätige Drittstaatenangehörige ist für einige Unternehmen von geradezu vitaler Bedeutung und hat weitergehende positive Effekte. Diese Unternehmen schaffen und sichern in der Schweiz auch zahlreiche Arbeitsplätze für inländische Arbeitnehmende, ermöglichen Innovationen und generieren volkswirtschaftliche Wertschöpfung.