Verzögerte Umsetzung des Vorrangs für inländische Arbeitskräfte

14. August 2020 News

Bundesrat und Parlament wollen, dass Unternehmen so viele Arbeitskräfte wie möglich im Inland rekrutieren. Das dazu im 2019 beschlossene Massnahmenpaket wird wegen der Corona-Pandemie aber teils verzögert umgesetzt. Die Arbeitgeber werden weiterhin darauf achten, dass die einzelnen Massnahmen optimal ineinandergreifen.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass Schweizer Unternehmen möglichst viele Arbeitskräfte in der Schweiz rekrutieren. Deshalb hat er im Mai 2019 ein Massnahmenpaket zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen, dem das Parlament mit einigen Retuschen zugestimmt hat. Die sieben Massnahmen zielen darauf ab, dass die inländischen Arbeitskräfte konkurrenzfähig bleiben, schwer vermittelbare Stellensuchende den Schritt in den Arbeitsmarkt schaffen und in der Schweiz lebende Ausländer besser in diesen integriert werden.

Ein Fokus liegt zudem auf älteren Personen, die trotz allen Bemühungen – aus verschiedenen Gründen – gegen Ende ihres Berufslebens arbeitslos werden.  Für diese Gruppe sind die sogenannten Überbrückungsleistungen beschlossen worden. Sie sollen sicherstellen, dass jene schwer vermittelbaren älteren Arbeitslosen, die lange berufstätig waren, kurz vor dem Rentenalter nicht in die Sozialhilfe abrutschen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt diese Massnahme in der nun vorliegenden Form. Damit ist gewährleistet, dass tatsächlich nur ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 Jahren, die Unterstützung benötigen, diese auch erhalten und Fehlanreize vermieden werden.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) setzen die Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern um. Wie die Behörden melden, erfolgt die Umsetzung bei einem Teil der Massnahmen plangemäss. Bei einigen Projekten wird sie durch die hohe Belastung der Kantone und die Verschiebung der Prioritäten der Vollzugsstellen während der Corona-Krise jedoch verzögert. Wo nötig, werde die Laufzeit dieser Projekte verlängert, damit die Projektziele erreicht werden können. Diese Verlängerung führe zu keinen zusätzlichen Kosten.

Der SAV begrüsst, dass der Bundesrat mit seiner Initiative das inländische Arbeitskräftepotenzial im Sinne der Arbeitgeber gezielt fördert. Die bundesrätlichen Massnahmen sind nach Ansicht des Dachverbands wirksam und verbessern die Rahmenbedingungen im liberalen Arbeitsmarkt – dem wesentlichen Wohlstandspfeiler der Schweiz – ohne anreizverzerrende Regulierungen. Die Arbeitgeber werden weiterhin darauf achten, dass die einzelnen Massnahmen optimal ineinandergreifen.