Das nun fertig behandelte Bundesgesetz zu den Überbrückungsleistungen ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) eine tragbare Lösung. Nach dem Vorbild der etablierten Ergänzungsleistungen sollen ältere ausgesteuerte Arbeitslose möglichst nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Wichtig ist für die Arbeitgeber, dass die Überbrückungsleistungen Teil eines Gesamtpakets sind, mit dem die Arbeitsmarktfähigkeit von älteren Arbeitskräften erhalten und verbessert werden soll. Damit kann das eigentliche Ziel der Vorlage erreicht werden, nämlich das Arbeitskräftepotenzial im Schweizerischen Arbeitsmarkt besser auszuschöpfen . Erst wenn diese Massnahmen nicht wirken, müssen als «Ultima Ratio» die Überbrückungsleistungen beansprucht werden. Sie sind als Unterstützung eines spezifischen Personenkreises gedacht, für die sich ein Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als sehr schwierig erweist.
Die Räte haben im vorliegenden Paket der neuen Sozialleistungen auch die Forderungen des SAV berücksichtigt und einzelne Punkte korrigiert, die zu Fehlanreizen geführt hätten. So ist der Betrag der Überbrückungsleistung auf das 2,25-Fache des allgemeinen Lebensbedarfs plafoniert und enthält auch die vergüteten Kosten für Krankheit und Behinderung.
Die Überbrückungsleistung kann von Arbeitslosen ab 60 Jahren beansprucht werden. Ihr Reinvermögen muss weniger als 50‘000 Franken (für Alleinstehende) und 100‘000 Franken (für Ehepaare) betragen. Der Bund rechnet mit jährlich etwa 3‘400 Betroffenen.
Der Annahme der Vorlage in der Schlussabstimmung der Session steht nun nichts mehr im Wege.