Wirksame Impulse des Bundesrats gegen den Fachkräftemangel

15. Mai 2019 Medienmitteilungen

Der Bundesrat will den sich akzentuierenden Fachkräftemangel mit einer Reihe von Vorschlägen bekämpfen. Die Arbeitgeber begrüssen den Massnahmenkatalog aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und Sozialpolitik. Mit dieser durchdachten Verzahnung kann das Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft werden.

Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist angesichts der alternden Gesellschaft herausgefordert, sich auch künftig auf genügend Arbeitskräfte im erwerbstätigen Alter abstützen zu können. Um dem sich akzentuierenden Mangel an Fachkräften zu begegnen, muss primär das inländische Arbeitskräftepotenzial ausgeschöpft werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) setzt sich deshalb seit Jahren dafür ein, die Bedingungen im Arbeitsmarkt für eine Eingliederung von Jugendlichen, Müttern, älteren Personen und Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Flüchtlingen zu verbessern. Aufgrund der zahlreichen Arbeitgeber, die sich oftmals aus ihren Nischen heraus erfolgreich dem internationalen Wettbewerb stellen, ist die Schweiz zusätzlich auf qualifizierte Fachkräfte aus EU/EFTA-Staaten angewiesen. Diese Spezialisten können dank der Personenfreizügigkeit unbürokratisch und bedarfsgerecht rekrutiert werden.

Der SAV begrüsst, dass der Bundesrat mit seiner Initiative das inländische Arbeitskräftepotenzial im Sinne der Arbeitgeber gezielt fördert. Die bundesrätlichen Massnahmen sind nach Ansicht des Dachverbands wirksam und verbessern die Rahmenbedingungen im liberalen Arbeitsmarkt – dem wesentlichen Wohlstandspfeiler der Schweiz – ohne anreizverzerrende Regulierungen. Ausserdem legt der Bundesrat den Schwerpunkt bei Personen ab 40 Jahren zurecht auf die Aus- und Weiterbildung. Damit werden nicht nur Chancen zur Eingliederung von Erwerbslosen geschaffen, sondern es wird auch die Arbeitsmarktfähigkeit von Erwerbstätigen verbessert. Die Arbeitgeber werden im Verlauf der weiteren Beratungen besonders darauf achten, dass die einzelnen Massnahmen optimal ineinander greifen.

Mit der Fokussierung auf ältere Arbeitnehmer erhält diese Altersgruppe vielfältige Möglichkeiten, ihre Qualifikationen eigenständig oder in Absprache mit dem Arbeitgeber zu ergänzen. Für über sechzigjährige Personen mit tiefen Arbeitsmarktchancen kann zudem sichergestellt werden, dass sie nach Beendigung ihres Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung und kurz vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters existenzsichernde Gelder von der öffentlichen Hand erhalten sowie weiterhin gleichzeitig Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen besuchen können. Damit schliesst sich für eine spezifische Gruppe älterer Menschen, die lange erwerbstätig waren und in schwierigen finanziellen Verhältnissen leben, bis zur Pensionierung eine Lücke, ohne dass sie Sozialhilfe beziehen müssen.

Der SAV begrüsst ebenfalls die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung der Integrationsvorlehre auf Jugendliche und junge Erwachsene ausserhalb des Asylbereichs und auf zwei weitere Branchen. Gerade bei jungen Personen ist es entscheidend, sie möglichst früh und mit fundierter Ausbildung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sonst verschlechtern sich ihre Arbeitsmarktchancen massiv, und sie drohen über Jahre von sozialen Leistungen abhängig zu werden. Ähnlich verhält es sich mit schwer vermittelbaren Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, deren Gefahr einer sozialen Abhängigkeit mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit stark ansteigt.

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