«Der Stellenwert von statistischem Datenmaterial kann nicht hoch genug eingeschätzt werden»

18. November 2019 Meinungen Medienbeiträge
Von Simon Wey

Als Chefökonom des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) setze ich mich für eine Politik ein, die auf Fakten beruht. Der Stellenwert von statistischem Datenmaterial kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Besten Anschauungsunterricht liefert die aktuelle Debatte um das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU: Verdrängen Zuwanderer die inländischen Arbeitskräfte, wie dies die Initianten der Kündigungsinitiative behaupten? Die Statistiken zeigen klar, dass es in der Schweiz als Folge des FZA weder zu einer signifikanten Abnahme der Beschäftigung noch zu lohndämpfenden Effekten bei Niedrigqualifizierten gekommen ist.

Als ein weiteres Beispiel hat die Digitalisierung entgegen vielen Befürchtungen in der Schweiz zu einem starken Stellenwachstum geführt. Damit hat sich die Struktur des Arbeitsmarkts verändert, indem der dritte Sektor relativ zum zweiten stark an Gewicht gewonnen hat. Dies hat die Nachfrage nach Fachkräften verschärft. Während also das Angebot an Stellen zunimmt, akzentuiert sich der Rückgang des Arbeitskräfteangebots aufgrund der alternden Bevölkerung. Für die hiesigen Unternehmen stellt sich somit zunehmend die Frage, wo und mit wie viel Aufwand sie ihre Fachkräfte rekrutieren können.

 

Ohne Zuwanderung geht es nicht.

Um dem Arbeitskräfteengpass zu begegnen, gilt es in erster Linie, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu erschliessen. Obwohl das Potenzial gross ist, wie die Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) verdeutlichen, ist es illusorisch, zu meinen, dass die Schweizer Volkswirtschaft mit ihren vielen innovativen Unternehmen auf Zuwanderung verzichten kann. Vielmehr muss sie offen für ausländische Arbeitskräfte sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten bleiben. Wird dieser Zugang gekappt, droht ein existenzieller Arbeitskräfteengpass, der einen Wegzug von Unternehmen und einen Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge hätte. In letzter Konsequenz führte dies zu Wohlstandseinbussen, die dem Werk- und Denkplatz Schweiz nachhaltig schaden würden.

Die Erfahrung zeigt, dass das System der Personenfreizügigkeit im Zusammenspiel mit den flankierenden Massnahmen optimal geeignet ist, um die Zuwanderung in die Schweiz massgeschneidert auf die Nachfrage der Unternehmen auszutarieren. Damit kann eine breite Bevölkerungsschicht an den Gewinnen der Marktöffnung teilhaben.

Um den Zugang aller hiesigen Erwerbspersonen zum Arbeitsmarkt sicherzustellen, muss jedoch an wichtigen Stellschrauben gedreht werden: Die BFS-Schätzungen weisen insbesondere bei Frauen und älteren Personen ein hohes Arbeitskräftepotenzial aus. Die Dringlichkeit und Wirksamkeit von Massnahmen hierbei sind seit Längerem bekannt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband behandelt diese Themen mit entsprechend hoher Priorität. Insbesondere Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur frühen Förderung führen zu einem hohen volkswirtschaftlichen Nutzen. Dies auch, weil davon über einen langen Zeitraum neben Müttern auch deren Kinder, die Wirtschaft und der Staat substanziell profitieren.

Dieser Kommentar ist in «Die Volkswirtschaft» erschienen.