Richtiger Entscheid gegen Selbstbestimmungs-Initiative

12. Juni 2018 News

Auch der Nationalrat spricht sich gegen die Selbstbestimmungs-Initiative aus. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid insbesondere mit Blick auf die Personenfreizügigkeit und die weiteren bilateralen Verträge mit der EU: Sie sind für die hiesige Volkswirtschaft zentral, aber durch die Initiative gefährdet.

Wie zuvor schon der Bundesrat und der Ständerat empfiehlt auch die grosse Parlamentskammer die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» deutlich zur Ablehnung. Bereits seit einer Woche ist zudem klar, dass der Nationalrat auf einen Gegenvorschlag verzichtet. Die Mehrheit im Rat will nichts von der Forderung der Initianten wissen, dass künftig die Bundesverfassung über dem Völkerrecht steht und somit angenommene Volksinitiativen umgesetzt werden, selbst wenn sie gegen internationales Recht verstossen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Haltung. Die Initiative gefährdet zahlreiche für den hiesigen Wirtschaftsstandort relevante Staatsverträge, darunter die Bilateralen I und damit auch das Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Dessen Vorteile für die Schweiz überwiegen die Nachteile klar – dies stellt auch das Staatssekretariat für Wirtschaft in seinem jährlichen Monitoring-bericht immer wieder fest. Ohne solche Staatsverträge würde der für die kleine Schweizer Volkswirtschaft lebenswichtige Zugang zu ausländischen Märkten stark erschwert. Die Konsequenzen insbesondere im Handel mit der Europäischen Union wären gravierend: Heute gehen rund 60 Prozent der Warenexporte in die EU, sogar 80 Prozent der Importe kommen aus der EU. Schliesslich hätte die Annahme der Selbstbestimmungs-Initiative auch neue, der unternehmerischen Tätigkeit im Land hinderliche Rechtsunsicherheiten zur Folge.