Masseneinwanderungs-Initiative: Arbeitgeber zeigen den Weg zur Umsetzung auf

11. April 2014 Medienmitteilungen

Seit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative vom 9. Februar 2014 herrscht in der Wirtschaft Unsicherheit. Diese könnte zur Abwanderung von Unternehmen und zu Arbeitsplatzabbau führen. Das will der Schweizerische Arbeitgeberverband unter allen Umständen verhindern und möglichst rasch Klarheit schaffen. Er lanciert deshalb ein Umsetzungsmodell, das mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel ist.

Der Wille des Volkes muss rasch umgesetzt werden: Die Zuwanderung ist zu bremsen. Der neue Verfassungstext verlangt aber auch, dass dabei im Interesse des Wohlstands den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung getragen wird. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die Eckwerte eines Modells im Rahmen der Expertengruppe in Bern lanciert, mit dem sich die Verfassungsbestimmung gemäss Volkswille umsetzen lässt, ohne die bewährten bilateralen Verträge zu gefährden. Diese garantieren nämlich den Schweizer Unternehmen und Arbeitnehmenden den freien Marktzugang in Europa.

Der Vorschlag des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) beruht auf folgenden vier Pfeilern:

  • Die neue Regelung bezweckt die Steuerung der Zuwanderung. Es fallen grundsätzlich nur solche Personen darunter, die in der Schweiz sesshaft werden wollen. Der Kern der Grundfreiheit «Personenfreizügigkeit» möchte dagegen ermöglichen, im gesamten EU-Raum eine Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Somit beinhalten das Freizügigkeitsabkommen und die Masseneinwanderungsinitiative zwei völlig unterschiedliche Themen. Dieser Logik folgend gehören grundsätzlich die Grenzgänger und die Personen im 90-tägigen Meldeverfahren nicht darunter, da diese nicht einwanderungsrelevant sind und die Gesamtbevölkerungszahl unbeeinflusst lassen.
  • Auch Kurzaufenthalter mit Aufenthalt bis zu einem Jahr zählen unter dieser Voraussetzung nicht mit (heutige L-Bewilligung). Konsequenterweise muss durch den Vollzug garantiert werden, dass die Kurzaufenthalter innert eines Jahres die Schweiz wieder verlassen oder eine reguläre, kontingentsrelevante Aufenthaltsbewilligung (heutige B-Bewilligung) beantragen müssen.
  • Es bedarf einer Neuregelung der regulären Aufenthaltsbewilligung (heutige B-Bewilligung) und der Niederlassungsbewilligung (heutige C-Bewilligung). Ausschliesslich diese beiden Bewilligungsformen sind einwanderungsrelevant und befinden sich daher im Wirkungskreis der neuen Verfassungsbestimmung.
  • Es braucht eine neue «Ausnahmebewilligung» (neue P-Bewilligung): Die Wirtschaft benötigt eine mehrjährige Spezialbewilligung für Sondergruppen, welche grundsätzlich keine Absicht auf ständigen Aufenthalt haben. Exzellente Forscher, Fachleute und Spezialisten für Projekte tragen massgeblich zu unserem Wohlstand bei. Für diese Personen besteht ein erheblicher Bedarf, weil entsprechende Inländer oftmals fehlen. Sie kommen in der Regel aber nur, wenn sie die Garantie auf einen mehrjährigen Aufenthalt haben. Nach Beendigung der Arbeit bzw. des Projektes verlässt diese Personengruppe die Schweiz wieder, weil die Aufenthaltsbewilligung dahinfällt.

Im Weiteren nimmt der SAV seine Verantwortung wahr und bekräftigt sein Commitment, den Bundesrat in seinen Bemühungen zu unterstützen, das inländische Arbeitskräftepotenzial (Wiedereinstieg von Frauen und Beschäftigung älterer Arbeitnehmender) auszuschöpfen. Das Volk will den inländischen Arbeitskräften einen Vorrang gewähren – und diese Forderung soll im Rahmen der Zuwanderung umgesetzt werden.

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