Schädlicher staatlicher Mindestlohn führt zu Flickenteppich

3. Februar 2023 News

Der Zürcher Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom Mittwoch, 1. Februar 2023 für die Einführung eines Mindestlohns ausgesprochen – das Politikum ist damit endgültig auch auf kommunaler Ebene angelangt. Die Konsequenzen für die vielen regional tätigen Arbeitgeber wären enorm.

Der Zürcher Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom Mittwoch, 1. Februar 2023 für die Einführung eines Mindestlohns ausgesprochen. Damit geht das seit Jahren anhaltende Politikum um die Mindestlöhne in eine weitere Runde. Bereits im Jahr 2014 gab das Volk einem nationalen Mindestlohn eine deutliche Abfuhr: Mit über 76 Prozent Nein-Anteil sprachen sich die Wählerinnen und Wähler deutlich gegen staatliche Lohnvorgaben auf nationaler Ebene aus.

Vom politischen Parkett verschwand die Mindestlohn-Thematik trotz des klaren Volksentscheids nicht – sie verlagerte sich vielmehr auf eine andere föderale Ebene. So fanden die Diskussionen in den vergangenen Jahren immer öfter in den Kantonen statt, wobei die linken Kreise dabei gleich mehrfach Erfolge erzielen konnten. Als Folge davon gelten heute in fünf Kantonen Mindestlöhne. Diese Praxis wurde vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) bereits mehrfach kritisiert. So führen kantonale Mindestlöhne unweigerlich zu einer Schwächung des regionalen Arbeitsmarktes, da beispielsweise Stellen für niedrig Qualifizierte und Gelegenheitsjobs verloren gehen.

Mit der neuesten Entwicklung in der Stadt Zürich ist das Thema nun endgültig auch auf der dritten föderalen Ebene angelangt. Auch wenn das Stimmvolk, aller Voraussicht nach, das letzte Wort zum Mindestlohn in der Stadt Zürich haben dürfte, offenbart der jüngste Entscheid des Gemeinderats eine in vielerlei Hinsicht gefährliche Tendenz: Mindestlöhne auf kommunaler Ebene würden unausweichlich in einem Flickenteppich münden, da die Geltungsbereiche je nach Gemeinden unterschiedlich wären. Die Folgen für die Arbeitgeber, die in mehreren Gemeinden tätig sind – und das sind nicht wenige – wären gravierend. So würde der administrative Aufwand in Anbetracht der verschiedenen Lohnbedingungen massiv zunehmen. Diese Herausforderungen spüren bereits heute die überkantonal tätigen Unternehmen in den Kantonen mit Mindestlöhnen. Man kann sich nur zu gut vorstellen, was auf die Unternehmen an Rechtsunsicherheit und Aufwand zukäme, wenn der Flickenteppich mit kommunalen Mindestlöhnen noch verworrener würde.