Keine gesetzliche Verpflichtung zu Pensenreduktionen

13. Juni 2017 News

Erwerbstätige Eltern können auch künftig keinen Anspruch auf eine Beschäftigungsreduktion nach der Geburt eines Kindes geltend machen. Der Nationalrat hat eine Initiative mit dieser Forderung abgelehnt. Flexible Arbeitszeitlösungen sind in den Unternehmen in Abhängigkeit ihrer individuellen Möglichkeiten bereits etabliert, weshalb eine Intervention des Staates unnötig gewesen wäre.

Der Nationalrat hat eine parlamentarische Initiative (15.470) abgelehnt, die einen Rechtsanspruch erwerbstätiger Mütter und Väter auf eine Beschäftigungsreduktion nach der Geburt eines Kindes fordert. Die Initianten sehen darin eine Möglichkeit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, und berufen sich auf positive Erfahrungen mit einer analogen Regelung beim Bund. Dort dürfen Angestellte ihr Pensum um maximal 20 Prozent reduzieren, wenn sie Eltern geworden sind.

Die Arbeitgeber teilen das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu verbessern. Die Unternehmen bieten dazu – nicht zuletzt um für potenzielle Mitarbeitende attraktiv zu sein – flexible Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitlösungen an. Dies zeigt sich etwa daran, dass unter den OECD-Ländern einzig die Niederlande einen höheren Anteil an Teilzeiterwerbspensen anbietet als die Schweiz.

Solche flexiblen Arbeitszeitmodelle vereinbaren die Arbeitgeber individuell in Abhängigkeit ihrer konkreten Situation und Möglichkeiten mit ihren Mitarbeitenden. Die Voraussetzungen dazu sind besonders in kleineren und mittleren Unternehmen, die zu über 99 Prozent die Privatwirtschaft ausmachen, grundsätzlich anders als in der öffentlichen Verwaltung mit fast 200’000 Angestellten. Je weniger Personen ein Unternehmen beschäftigt, desto schwieriger ist es, Überbrückungs- und Stellvertretungslösungen zu finden. Angesichts der Vielzahl an bereits funktionierenden Lösungen im betrieblichen Alltag besteht kein Bedürfnis, seitens des Staates mit einer gesetzlichen Pflicht für Arbeitgeber, Arbeitszeitreduktionen zu gewähren, einzugreifen.