Flankierende Massnahmen: Verbesserte Kontrolle ist wirksam

11. Mai 2017 News

Der jüngste Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr macht deutlich, dass sich diese einmal mehr bewährt haben. Die umgesetzten Verbesserungen beim Vollzug der Kontrolltätigkeit wirken und die seit Ende 2016 vorgesehenen risikobasierten Kontrollstrategien werden die Kontrollen noch effizienter machen. Im Fall von Missbräuchen verfügen die Vollzugsorgane somit über die nötigen Instrumente, um eingreifen zu können.

Der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) publizierte Bericht über die «Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union» informiert jährlich über die Kontrollen der Arbeits- und Lohnbedingungen bei Schweizer Arbeitgebenden, bei ausländischen Unternehmen, die Arbeitskräfte in die Schweiz entsenden, und bei meldepflichtigen selbstständigen Dienstleistungserbringern aus der EU/Efta. Gemäss dem jüngsten Bericht haben die tripartiten und paritätischen Kommissionen als Vollzugsorgane im Jahr 2016 die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei rund 42’000 Unternehmen und bei 164’000 Personen überprüft und damit das vorgeschriebene Minimalziel von 27’000 Kontrollen deutlich übertroffen. Die Zahl der Kontrollen ist hoch.

Das Seco hält im Bericht fest, dass sich die flankierenden Massnahmen zur Bekämpfung der missbräuchlichen Unterbietung der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen infolge des Personenfreizügigkeitsabkommens auch im vergangenen Jahr bewährt haben: Die in der Schweiz geltenden Bedingungen wurden von den kontrollierten Betrieben mehrheitlich eingehalten. Bei Missbräuchen verfügen die Vollzugsorgane heute über die nötigen Instrumente, um eingreifen zu können.

Um die Qualität und die Wirksamkeit der Kontrolltätigkeit weiter zu verbessern, wurden in den letzten Jahren verschiedene Optimierungen im Vollzug, insbesondere eine verstärkte Schulung der Kontrollorgane, erfolgreich umgesetzt. Neu wird zudem vermehrt auf der Basis von Risikoanalysen, also gezielt in Branchen, Regionen und Unternehmen kontrolliert, wo Missbräuche vermutet werden. So sollen beispielsweise Unternehmen prioritär überprüft werden, die in früheren Jahren wegen schwerwiegender Verstösse aufgefallen sind. Dieses gezielte Kontrollieren kann zu höheren Verstossquoten führen, die aber keine Rückschlüsse auf die gesamtschweizerische Situation auf dem Arbeitsmarkt zulassen.

Dank der verstärkt risikobasierten Überprüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen wird die Kontrolltätigkeit noch effizienter, was sogar zu tieferen Kontrollzahlen führen kann. Da die Kontrollergebnisse durch die Qualität – und nicht durch die Quantität – der Kontrollen verbessert werden, erachtet der Schweizerische Arbeitgeberverband eine Erhöhung der Mindestkontrollen, wie sie in der Revision der Entsendeverordnung vorgeschlagen wird, von derzeit 27’000 auf 35’000 als unbegründet.