Der Nationalrat schärft die Integrationsanforderungen

14. September 2016 News

Der Nationalrat hat den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene entgegen den Empfehlungen seiner vorberatenden Kommission nicht abgeschafft. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hätte eine Verschärfung dieses Familiennachzugs mitgetragen, weil dadurch die Zuwanderung beschränkt werden könnte. Solche Massnahmen ausserhalb des Arbeitsmarkts tragen zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative bei.

Der Nationalrat hat sich in seiner Beratung zum Ausländergesetz bei der Integration von Ausländerinnen und Ausländern für eine präzisere Formulierung von Integrationsanforderungen ausgesprochen. In der Abwägung zwischen «Fördern» und «Fordern» hat das Pendel im Rat leicht in Richtung Verschärfung ausgeschlagen.

Nach dem Willen des Nationalrats können vorläufig aufgenommene Personen ihre Familie nur ins Land holen, wenn sie nach drei Jahren selbständig für den Lebensunterhalt der Familie aufkommen und weder Sozialhilfe noch Ergänzungsleistungen beziehen. Von einem gänzlichen Verzicht des Familiennachzugs von vorläufig Aufgenommenen, wie sie die vorberatende Nationalratskommission gefordert hatte, wollte der Rat hingegen nichts wissen. Ein Grossteil der vorläufig Aufgenommenen geht keiner Erwerbstätigkeit nach.

Für den Familiennachzug von Ausländern, die nicht zur Gruppe der vorläufig Aufgenommenen zählen, wird hingegen gemäss dem Beschluss des Nationalrats neu vorausgesetzt, dass sie keine Ergänzungsleistungen beanspruchen. Unter die neue Regelung fallen namentlich ausländische Ehegatten von Schweizer Staatsangehörigen, Angehörige hochspezialisierter Fachkräfte sowie Familienmitglieder bereits langjährig in der Schweiz lebender Ausländer.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Verschärfung bei der Integrationspolitik. Damit wird indirekt auch die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative etwas erleichtert. Mit dem Wechsel von der Bewilligungs- zur Meldepflicht für Personen in einem Asylverfahren wird ferner ein richtiges Zeichen gesetzt, um diese Gruppe einfacher in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dank der Meldepflicht wird eine administrative Hürde abgebaut, so dass etwa in der Landwirtschaft während der Erntezeit schnell und unbürokratisch zusätzliche Arbeitskräfte rekrutiert werden können. Den Vorschlag des Bundesrats, dass Arbeitgeber einen Beitrag zur Integration leisten sollten, indem sie ausländische Arbeitnehmer bei der Teilnahme an Förderangeboten unterstützen, lehnte der Nationalrat ab.