Bei den Löhnen ist kein Nachholbedarf ausgewiesen

8. August 2017 News

Zwar haben sich die konjunkturellen Aussichten jüngst verbessert. Doch es ist zu früh, daraus auf den Ausgang der Lohnverhandlungen für das kommende Jahr zu schliessen. Die im Herbst beginnenden Lohnrunden werden neben der Produktivitätsentwicklung der jeweiligen Branchen und Betriebe auch berücksichtigen müssen, wieweit ein Nachholbedarf bei den Investitionen besteht, der sich wegen des Frankenschocks aufgestaut hat.

Die Lohnverhandlungen für das nächste Jahr beginnen in der Schweiz bekanntlich im Herbst. Aktuell haben die Unternehmen zumeist erst Aufträge für sechs Monate in den Geschäftsbüchern abgerechnet. Daraus lässt sich noch kein verlässliches Bild für ein ganzes Geschäftsjahr ableiten. Entsprechend schwierig ist derzeit noch der Spielraum für Lohnerhöhungen abzuschätzen.

Gleichwohl stehen bereits wieder Forderungen nach teils beträchtlichen Lohnerhöhungen im Raum, die insbesondere mit einem Nachholbedarf begründet werden. Ein solcher lässt sich jedoch mit einem Blick auf die Zahlen nicht ausmachen: Die Reallöhne, also die teuerungsbereinigten Löhne, sind gemäss der jüngsten Lohnumfrage der UBS zwischen 2008 und 2016 um jährlich 1,2 Prozent gestiegen – deutlich stärker als in den Jahrzehnten davor. Damit hat sich die Kaufkraft der Arbeitnehmenden während acht Jahren kontinuierlich verbessert. Gemäss der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich sind ausserdem die Reallöhne in den letzten Jahren stärker gewachsen als die Produktivität der Unternehmen.

Unabhängig von der sich aufhellenden Konjunktur müssen viele Unternehmen, die noch unter den Nachwehen des Frankenschocks leiden, zunächst dringend benötigte Ersatzinvestitionen tätigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch dies wird eine Rolle spielen, wenn im Herbst die Lohnverhandlungen auf Branchen- und Betriebsebene geführt werden. Dabei kann den unterschiedlichen Voraussetzungen Rechnung getragen werden: Die Arbeitnehmenden werden dort von Lohnerhöhungen profitieren können, wo es die wirtschaftlichen Möglichkeiten zulassen. Wenn hingegen kein finanzieller Spielraum vorhanden ist, muss – auch im Interesse der Arbeitnehmenden – die Priorität bei der Zukunftssicherung des Unternehmens liegen.