Weniger Zaudern beim Wiederankurbeln der Wirtschaft

29. April 2020 News

Der Bundesrat hat sich bei der Lockerung der Wirtschaft zu einer schnelleren Gangart durchgerungen. Damit sind vor allem die Perspektiven für das Gastgewerbe etwas weniger düster. Ausserdem wird die Berufsmaturität aufgrund von Erfahrungsnoten vergeben, Einreisen werden schrittweise erleichtert.

Der Bundesrat will gestützt auf seine Risikoanalyse die Lockerung der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens schneller vorantreiben als noch Mitte April in Aussicht gestellt. Im Bemühen um einen Mittelweg hat die Landesregierung ihre zögerliche Haltung etwas abgelegt. Wegen der beschlossenen Erleichterungen kann in der Wirtschaft vor allem das Gastgewerbe etwas aufatmen. Offenbar haben die Schutzkonzepte der Branche den Bundesrat überzeugt. So können die zwangsgeschlossenen Gastrobetriebe ab dem 11. Mai mit Auflagen wieder öffnen. Am 26. Juni wird der Bundesrat weitere Entscheide für die Branche fällen.

Im Bildungsbereich hat der Bundesrat entschieden, dass die Berufsmatura im Jahr 2020 gänzlich auf der Basis der Erfahrungsnoten erworben wird. Zu diesem Vorgehen hat sich die Exekutive, die im Bereich der Berufsmaturität allein zuständig ist, nach Konsultation der Verbundpartner der Berufsbildung entschieden. Bei den Gymnasien hat der Bundesrat eine föderalistische Lösung akzeptiert, welche die Zuständigkeiten der Kantone in der Bildungspolitik respektiert. Nachdem die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) bereits beschlossen hat, die mündlichen Maturaprüfungen nicht durchzuführen, will nun der Bundesrat den kantonalen Gymnasien auch den Verzicht auf die schriftlichen Maturitätsprüfungen ermöglichen. Dass sich die EDK nicht auf ein einheitliches Vorgehen einigen konnte, ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bedauerlich. Im Übrigen dürfen Berufsschulen, ebenso wie Gymnasien und Hochschulen, ab dem 11. Mai wieder Veranstaltungen mit maximal 5 Personen durchführen.

Gleichzeitig mit den wirtschaftlichen Öffnungsetappen will der Bundesrat auch die Einreisebeschränkungen schrittweise lockern. Ab dem 11. Mai sollen zunächst die vor dem 25. März eingereichten Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/Efta-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. Für Schweizer und EU-Bürger soll ab diesem Datum zudem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein.