SAV begrüsst umfassendes Hilfspaket für notleidende Unternehmen

20. März 2020 Medienmitteilungen

Der Bundesrat greift der Wirtschaft mit einem Hilfspaket von insgesamt 42 Mrd. Franken unter die Arme. Der Sicherstellung der Liquidität in den Unternehmen muss weiterhin oberste Priorität eingeräumt werden. So können noch gravierendere volkswirtschaftliche Schäden verhindert werden.

Der Bundesrat stockt die letzte Woche bereitgestellte Soforthilfe um weitere 32 Mrd. Franken auf. Davon sind 20 Mrd. Franken für Überbrückungskredite an Unternehmen reserviert, die aufgrund der Corona-Krise in eine Liquiditätskrise geraten sind. Die restlichen 12 Mrd. Franken sind vorgesehen für eine Ausweitung der Kurzarbeit auf befristete Arbeitsverhältnisse und Lehrlinge sowie für Direkthilfen an notleidende Selbständigerwerbende.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst das umfassende Entlastungspaket und bedankt sich beim Bundesrat für die zielstrebige und breit abgestützte Ausarbeitung. Die einzelnen Massnahmen verschaffen vor allem dem Gewerbe und den von der Corona-Krise besonders betroffenen Branchen die dringend benötigten Liquiditätsspritzen. Mit diesem substanziellen Schutzschirm kann die Schweizer Volkswirtschaft vor noch gravierenderen Schäden bewahrt werden.

Der SAV fordert angesichts sich täglich mehrender Anträge auf Kurzarbeit die Landesregierung auf, mit Hochdruck dafür zu sorgen, dass die Unternehmen schnell und unkompliziert Zugang zum Hilfspaket erhalten. Für die Überbrückungskredite und die Bürgschaften kommt dabei den Banken, neben dem Bund, eine Schlüsselrolle zu. Zur Stützung der Wirtschaft ist es zudem wichtig, dass jene Selbständigerwerbenden, die nicht bei der Arbeitslosenkasse versichert sind, über die Erwerbsersatzordnung einen Lohnersatz geltend machen können. Entlastend wirken ferner die Zahlungsaufschübe bei geschuldeten Beiträgen für die Sozialversicherungen.

Der SAV bekräftigt, die bisher erlassenen gravierenden Massnahmen der Landesregierung mitzutragen. Für noch weitergehende Eingriffe muss der Bundesrat jetzt allerdings im Landesinteresse dauerhafte Schäden an der Schweizer Volkswirtschaft verhindern. Der SAV appelliert darum an den Bundesrat, der Bevölkerung noch deutlicher zu machen, dass die Wirtschaft jetzt auf die Arbeitskräfte angewiesen ist. Die Arbeitsplätze bleiben sicher, wenn die Schutzmassnahmen des Bundes rigoros eingehalten werden. Mit gemeinsamen Anstrengungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird die Wirtschaft trotz Corona-Krise nicht stillstehen, und funktionierende Wertschöpfungsketten werden nicht zerstört.

Noch nicht geregelt hat der Bundesrat die Forderung der Arbeitgeber nach flexibleren Arbeitszeiten. Unternehmen, die sich zum Beispiel wegen der Einhaltung der Abstandsregeln oder «Split Office» anders organisieren müssen, benötigen mehr gesetzliche Spielräume für befristete Anpassungen ihrer Arbeitsmodelle.

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