Bundesrat stützt die Wirtschaft in der Corona-Krise

13. März 2020 News

Im Kampf gegen das Coronavirus verschärft der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und unterstützt betroffene Branchen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Soforthilfen, mit denen der wirtschaftliche Schaden eingegrenzt werden kann.

Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen angeordnet, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die Bevölkerung zu schützen. Für die Wirtschaft stellt er bis zu 10 Milliarden Franken als Soforthilfe zur Verfügung. Davon können 8 Milliarden Franken für die Entschädigung bei Kurzarbeit beansprucht werden. Wie vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) gefordert, wird die Karenzfrist auf einen Tag verkürzt. Dadurch müssen die Unternehmen nur den Arbeitsausfall von einem Tag selber tragen. Überdies können Kreditbürgschaften für besonders betroffene Unternehmen vergeben werden. Damit trägt der Bundesrat dem Anliegen der Arbeitgeber Rechnung, Liquiditätshilfen für gefährdete Unternehmen zu leisten.

Darüber hinaus hat der Bundesrat beschlossen, alle Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten zu untersagen. Der SAV hat Verständnis für diesen Entscheid, und unterstützt den Appell des Bundesrats, dass die Kantone Betreuungsangebote für die Schulkinder vorsehen. Damit werden berufstätige Eltern entlastet.

Als Dachverband diskutiert er derzeit mit den Verbundpartnern des Bildungsbereichs verschiedene Herausforderungen und Risiken, die mit den Schulschliessungen verbunden sind. Es geht vor allem darum, digitale Lehr- und Lernformen einzusetzen, um die ausfallenden Schulinhalte zu vermitteln.

In der beruflichen Grundbildung wird in Absprache mit dem Arbeitgeber auf Homeoffice umgestellt oder ein geeigneter Arbeitsplatz eingerichtet. Es ist den Verbundpartnern ein grosses Anliegen, dass die Qualifikationsverfahren für die Abschlussklassen regulär vorbereitet und durchgeführt werden können.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst ein koordiniertes und einheitliches Vorgehen der Kantone, die für die Umsetzung der beruflichen Grundbildung verantwortlich sind. In den kommenden Tagen finden verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte Sitzungen statt, um angemessene Massnahmen in der jetzigen Situation zu ergreifen. Der SAV wird als Spitzenverband an diesen Gesprächen aktiv mitwirken.

Von der Schulschliessung sind darüber hinaus berufstätige Eltern direkt betroffen. Sie stehen vor der Situation, gleichzeitig ihren Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag und ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachkommen zu müssen. Der SAV empfiehlt den berufstätigen Eltern, bei Bedarf die Situation mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen und sich um eine individuelle Lösung zu bemühen. Allenfalls hat der Arbeitgeber auch eine generelle Anweisung verabschiedet, worin die Folgen einer Schulschliessung für seine Mitarbeiter geregelt ist. Die Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten die Möglichkeit zur Kinderbetreuung gewähren, wenn diese kurzfristig keine Betreuungsmöglichkeit organisieren können.