Parlament stellt sich in der Krise hinter den Bundesrat

7. Mai 2020 Medienmitteilungen

In der ausserordentlichen Session stärkte das Parlament dem Bundesrat den Rücken. Es winkte Milliardenkredite durch, die der Hälfte der bisherigen Bundesschulden entsprechen. Ein kontraproduktives Dividendenverbot blieb dank dem Ständerat chancenlos. Die Institutionen haben sich nach Ansicht der Arbeitgeber in der Krise bisher bewährt.

In der ausserordentlichen Session zur Bewältigung der Corona-Krise hatte der Dank an die Institutionen Vorrang vor Kritik. Gelobt wurden vor allem Bundesrat und Verwaltung, die Verantwortung übernommen und unter Zeitdruck wichtige Entscheide gefällt hätten. Auch die beiden Räte bewiesen, dass sie in einer historischen Session mit grossem Pensum die Gesamtinteressen meist im Auge behalten konnten. Nach einer Debatte über Dutzende Vorstösse ist der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) mit den Ergebnissen insgesamt zufrieden, mit denen dem Bundesrat der Rücken gestärkt wird.

In beiden Räten unbestritten blieben die milliardenschweren Corona-Notkredite in der Höhe von rund 57 Mrd. Franken. Mit 40 Mrd. Franken ist der Löwenanteil zur Sicherung von Überbrückungskrediten für KMU vorgesehen, 6 Mrd. Franken werden freigegeben für Kurzarbeitsentschädigung, 5,3 Mrd. Franken für Erwerbsersatz an Selbständige, fast 2,5 Mrd. Franken für Sanitätsmaterial und Medikamente, 1,9 Mrd. Franken für die Luftfahrt und zudem eine Nothilfe für Sport und Kultur. Je nach Verlauf der Krise könnte die Rechnung allerdings noch weitaus höher werden. Alleine die Arbeitslosenversicherung könnte gemäss Schätzungen des Bundesrats dieses Jahr bis zu 35 Mrd. Franken zusätzliche Mittel benötigen. Es ist deshalb richtig, dass das Parlament zurückhaltend geblieben ist und die Notkredite in der ausserordentlichen Session lediglich in drei Bereichen – Kinderkrippen, Tourismus, Medien – um etwa 200 Mio. Franken aufgestockt hat. Der SAV appelliert an das Parlament, mit der Ausgabendisziplin nicht nachzulassen.

Im Ständerat wurde ein Vorstoss abgeschmettert, der Unternehmen verboten hätte, Dividenden auszuschütten, wenn sie gleichzeitig Kurzarbeit beanspruchen. Die Arbeitgeber sind sehr erleichtert, dass diese missratene Idee vom Tisch ist. Die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ist eine von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzierte Versicherung, mit deren Leistungen zugunsten der Arbeitnehmer unmittelbar bedrohte Arbeitsplätze geschützt werden können. Bei einer Verknüpfung von KAE mit Dividendenverzicht wäre riskiert worden, dass gefährdete Unternehmen die KAE besonders dann ausschlagen, wenn eine Dividendenausschüttung – wie häufig in Gewerbebetrieben – ein Bestandteil des Einkommens darstellt.

Ein richtiges Zeichen setzten die Parlamentarier ausserdem in Bezug auf die Grenzöffnung. Sie wollen den Bundesrat beauftragen, für die schrittweise Öffnung der Landesgrenzen ebenfalls einen Fahrplan aufzustellen, damit Familien rasch zusammengeführt und die Personenfreizügigkeit wiederhergestellt werden kann. Zuvor hatte der Bundesrat bereits eine Lockerung der Einreisebeschränkungen für Arbeitnehmer beschlossen. Ab dem 11. Mai können demnach die Kantone Gesuche für eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von EU- oder Efta-Bürgern wieder bearbeiten, wenn sie vor dem 25. März eingereicht worden sind. Die Arbeitgeber begrüssen diese Massnahmen, nachdem der grenzüberschreitende Personenverkehr in den letzten zwei Monaten um bis zu 70 Prozent zurückgegangen ist. Geschäftsreisen sind für exportorientierte Schweizer Unternehmen überlebensnotwendig, um den Verkauf und die Abnahme von Produkten im Ausland sicherzustellen.

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