Mit Taten statt Worten zur Gendergerechtigkeit

14. Juni 2019 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband setzt sich mit verschiedenen Vorstössen für die Anliegen der Frau ein. Die Arbeitgeber verfolgten deshalb die breit geführte Diskussion anlässlich des Frauenstreiks genau und legten mitunter einen Fokus darauf, wie die Sprache die Rolle der Geschlechter prägt.

Die Macht der Sprache bei der Prägung und Verankerung von Geschlechterrollen wird nicht nur in der Öffentlichkeit und am Familientisch rege diskutiert. Auch die Linguisten haben inzwischen verschiedene Expertenurteile abgegeben.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat die Debatte auch mit Blick auf den Frauenstreik verfolgt. Er ist in seiner Ansicht bestärkt worden, dass Ungleichheiten nicht über einzelne Sprachbegriffe abgebaut werden, sondern über konkrete politische Vorstösse. Deshalb setzt sich der Dachverband in seiner Arbeitgeberpolitik für Chancen- und Lohngleichheit ein und plädiert für eine ausreichende sowie bezahlbare externe Kinderbetreuung. Bei seinen Mitgliedern wirbt der SAV namentlich für flexible Arbeitsmodelle.

Eine besonders ausgeprägte gendergerechte Sprache gehört jedoch nicht zum Repertoire der Verbandsarbeit. In seiner Kommunikation achtet der SAV zuerst auf Lesbarkeit und Verständlichkeit. Eine gute Richtschnur hat er dabei beim deutschen Justizministerium gefunden. Dort installierte die Bundesregierung einen «Redaktionsstab Rechtssprache». In dessen Leitlinie ist zu lesen, dass Gesetzesentwürfe sprachlich richtig und «für jedermann verständlich verfasst sein» müssen. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Texte laut vorlesbar sein müssen.

Im Sinne des SAV-Slogans «Die Arbeitgeber» hält sich der Verband generell an die Nennung der – grammatikalisch – männlichen Form. Begriffe wie «Arbeitgeber», «Arbeitnehmer» oder «Mitarbeiter» sind nach diesem Verständnis die Verkörperung eines Sammelbegriffs für eine geschlechtsunspezifische Gruppe und demnach keine Erscheinungen eines diskriminierenden maskulinen Systems.

Das Plädoyer der Arbeitgeber zu einer nicht codierten Sprache ist auf der SAV-Website im Disclaimer nachzulesen.