Aus dem Nationalrat liegt ein fein austariertes Konzept zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 vor. Ziel der Vorlage ist es, die Eltern bei der externen Kinderbetreuung finanziell zu entlasten und dadurch deren Arbeitsanreiz zu erhöhen. Das Konzept fungiert als Nachfolgelösung zu den Anstossfinanzierungen, die vom Bund über 20 Jahre geleistet wurden. Der Entwurf des Nationalrats beabsichtigt, dass der Bund 20 Prozent der durchschnittlichen kantonalen Kosten eines Kindesbetreuungsplatzes übernimmt. Anschliessend würde der Bundesbeitrag vom Engagement des jeweiligen Kantons abhängen und könnte bis auf 10 Prozent gekürzt werden. So könnte ein Anreiz für die Kantone geschaffen werden, sich in diesem Bereich verstärkt zu engagieren. Weiter beinhaltet das Konzept Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen, mit denen etwa die frühe Förderung forciert oder die Bedürfnisse von Eltern und Arbeitgebern besser aufeinander abgestimmt werden könnten.
Die Vorlage des Nationalrats richtet sich an Kinder bis zum Ende der Primarschule. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes muss der Geltungsbereich des nationalrätlichen Konzepts noch dahingehend eingeschränkt werden, dass der Fokus auf der Vorschule und eventuell den beiden ersten Kindergartenjahre liegen würde. So könnten die Kosten der Vorlage – die aktuell bei 710 Mio. Schweizer Franken liegen – substanziell gesenkt werden, ohne dass die Wirkung der Arbeitsanreize bei den Eltern verwässert würde. Nun bringt die Kommission neu einen Vorschlag ins Spiel, mit dem die Entlastung der Eltern abhängig vom Beschäftigungsgrad des Haushalts über die Familienzulagen gewährt werden soll. So verführerisch einfach eine solche Lösung auch klingen mag, sie hat gewichtige Nachteile.
Heute werden die Familienzulagen, von denen die Kinderzulagen den überwiegenden Teil ausmachen, ausser im Kanton Wallis vollumfänglich von den Arbeitgebenden getragen. Dementsprechend würden die Kosten einer solche Lösung – wenn man das heutige Finanzierungssystem beibehält – zu praktisch hundert Prozent von den Arbeitgebenden getragen.
Die von den Arbeitgebenden finanzierten Kinderzulagen beliefen sich 2021 auf beinahe 5 Mrd. Schweizer Franken. Die Beiträge werden von den Arbeitgebenden basierend auf den AHV-pflichtigen Löhnen an die Familienausgleichskassen entrichtet. Würde die Unterstützung auf den Familienzulagen abgestützt, dürfte dies für die Arbeitgebenden Mehrkosten in Milliardenhöhe zur Folge haben.
Aus diesem Grund lehnen die Arbeitgeber eine Unterstützung der Eltern über die Familienzulagen in seiner heutigen Form entschieden ab. Vielmehr empfiehlt sich, die vom Nationalrat gutgeheissene Umsetzungslösung dahingehend anzupassen, dass der Geltungsbereich auf den Vorschulbereich und eventuell die ersten beiden Kindergartenjahre eingegrenzt wird.