KAE bleibt zentral zur Bekämpfung der Corona-Krise

1. Juli 2020 Medienmitteilungen

Die Landesregierung verlängert die Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate und beschliesst weitere Massnahmen zur Unterstützung der von der Corona-Krise besonders betroffenen Unternehmen. Für die Arbeitgeber müssen die bewährten Instrumente im Zentrum der Krisenbewältigung bleiben.

Der Bundesrat verlängert die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 12 auf 18 Monate. Damit können Unternehmen, die unter der Corona-Pandemie leiden, weiterhin Mittel aus der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Die Verordnung gilt ab Anfang September bis zum 31. Dezember 2021. Zur Beantragung der KAE gilt im Übrigen ab Anfang September wieder das alte Regime. Davon ausgenommen ist unter anderem die Karenzfrist, die einen Tag beträgt und vom Arbeitgeber zu tragen ist.

Der Bundesrat hat ausserdem die Verwaltung beauftragt, bis Ende August zu prüfen, wie durch die Corona-Krise entstandene Härtefälle in der Wirtschaft gemildert werden können. Bereits entschieden hat er, dass die direkt oder indirekt von der Krise betroffenen Selbständigerwerbenden den sogenannten Corona-Erwerbsersatz bis zum 16. September verlängern können. Neu können die arbeitgeberähnlichen Angestellten aus dem Veranstaltungsbereich, die seit dem 1. Juni keine KAE mehr erhalten, den Corona-Erwerbsersatz ebenfalls beanspruchen. Unterstützt werden soll gemäss dem Bundesrat auch die Reisebürobranche.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) erachtet diese Massnahmen in einer Situation, in der das volle Ausmass der Wirtschaftskrise noch nicht abschätzbar ist, als richtig und angemessen. Die Arbeitgeber sind auch einig mit dem Bundesrat, dass die stabilisierenden Instrumente der Arbeitslosenversicherung (KAE), der Erwerbsersatzordnung (Corona-EO) sowie die Überbrückungshilfen (Covid-19 Kredit und Covid-19-Kredit-Plus) weiterhin im Zentrum der Krisenbewältigung stehen müssen. Mit diesen bewährten Eingriffen respektiert der Bundesrat die unternehmerische Verantwortung und verschafft den Unternehmen insofern Zeit, als Krisenpläne sorgfältig erarbeitet und mit Bedacht umgesetzt werden können.

Weitere Auskünfte