Ermunternde Signale für ein Ende des Notrecht-Regimes

27. Mai 2020 Medienmitteilungen

Angesichts stark gesunkener Infektionszahlen hat der Bundesrat vielerorts erwartete Lockerungen und eine Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» beschlossen. Damit hellt sich die düstere Lage für die Schweizer Wirtschaft etwas auf. Trotzdem bleibt eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung für die Arbeitgeber nötig.

Der Bundesrat hat an seinem Ausstiegsplan festgehalten und die dritte Stufe der Erleichterungen für das öffentliche Leben beschlossen. Am 6. Juni werden neben den höheren Schulen auch Zoos, Theater, Kinos, Schwimmbäder, Bergbahnen und weitere Freizeitangebote den Betrieb wiederaufnehmen. In der Gastronomie wird zudem die gegenwärtige Obergrenze von vier Personen pro Tisch aufgehoben. Sämtliche Veranstaltungen mit maximal 300 Personen sind unter Einhaltung der Schutzkonzepte wieder erlaubt.

Aufgrund stark gesunkener Infektionszahlen sind nach Ansicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) die am 6. Juni in Kraft tretenden Lockerungen und die Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» am 19. Juni richtig. Allerdings sind ganze Branchen wegen des verordneten Lockdowns stark angeschlagen. Deshalb spricht sich der SAV dafür aus, die Frist für die Ausrichtung der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate zu verlängern.

Einen wichtigen Entscheid hat der Bundesrat für die berufliche Grundbildung gefällt, die eine traditionelle Stärke der Schweizer Wirtschaft ist. Wie bei den Mittel- und Hochschulen ist der Präsenzunterricht ab dem 6. Juni auch in den Berufsschulen wieder zulässig. Damit können die Arbeitgeber in ihren Lehrbetrieben den Nachwuchs wieder uneingeschränkt und praxisorientiert ausbilden.

Zu einer Normalisierung kommt es auch an den Grenzen. Wie vom SAV gefordert, hat der Bundesrat beschlossen, ab dem 8. Juni wieder alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder Efta-Staat zu bearbeiten. Gleichzeitig werden Gesuche aus Drittstaaten wieder geprüft, wenn die Zulassung im öffentlichen Interesse liegt oder die Fachkräfte auf dem Schweizer Arbeitsmarkt fehlen. Wieder aktiviert wird zudem die Stellenmeldepflicht, mit der inländische Stellensuchende bei ihren Bewerbungen einen Zeitvorsprung nutzen können.

Der SAV begrüsst diesen weiteren Öffnungsschritt, mit dem insbesondere die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft gestärkt wird. Der Dachverband befürwortet ebenfalls, dass die Personenfreizügigkeit im ganzen Schengen-Raum bis spätestens am 6. Juli wiederhergestellt werden soll. Für eine Rückkehr zur Normalität sind aber weitere Lockerungen notwendig.

Weitere Auskünfte