Die Arbeitgeber sprechen sich für zügige Lockerungen aus

2. Februar 2022 Medienmitteilungen

Die bundesrätlichen Perspektiven mit klaren Lockerungsschritten sind für die Arbeitgeber richtig. Bei der Zertifikats- und Maskenpflicht sollte der Bundesrat allerding noch rascher und entschiedener voranschreiten, um danach alle auferlegten Einschränkungen aufzuheben.

Nachdem Omikron nicht zur befürchteten Überlastung der Spitäler geführt hat, nutzt der Bundesrat den Spielraum für weitgehende Lockerungen der Corona-bedingten Einschränkungen. Sofort aufgehoben werden die Homeoffice-Pflicht, die Kontaktquarantäne und der damit verbundene Corona-Erwerbsersatz.

Nach einer Konsultation unter anderem mit den Sozialpartnern sollen am 17. Februar weitere Lockerungen beschlossen werden. Hierzu schlägt die Landesregierung die Streichung praktisch aller Massnahmen in einem oder zwei Schritten vor. In der vorsichtigeren Variante würden Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen erst nachgelagert abgeschafft. Die Pflicht, dass positiv getestete Personen sich in Isolation begeben müssen, bleibt aber weiterhin bestehen. In jedem Fall weiterverwendet werden im internationalen Reiseverkehr die auch von der EU anerkannten Zertifikate, solange andere Staaten noch Einreiserestriktionen anwenden.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) sind diese Erleichterungen nachvollziehbar und richtig. Sie ermöglichen den Arbeitgebern eine klare Perspektive und grössere Planungssicherheit für unternehmerische Entscheide. Zudem wird der Wille sichtbar, dass sich die Bevölkerung wieder auf ein normales Leben einstellen kann. Dieser Optimismus ist nach Ansicht des SAV berechtigt. Es braucht jetzt ein deutliches Bekenntnis, dass die restlichen, in den vergangenen zwei Jahren auferlegten Massnahmen ebenfalls rasch fallen und die besondere Lage aufgehoben wird. Die Arbeitgeber ermuntern den Bundesrat, entschieden einen vollständigen Ausstieg anzustrengen und damit weitere wirtschaftliche sowie soziale Schäden abzuwenden. Der Dachverband wird sich nach Konsultation seiner Mitglieder und abhängig von der medizinischen Lage voraussichtlich für die Aufhebung in einem Schritt (Variante 1) aussprechen.

 

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