Der Bundesrat hat mithilfe der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) seine Wirtschaftshilfen ausgeweitet. Zunächst können Angestellte auf Abruf, deren Beschäftigungsgrad um mehr als 20 Prozent schwankt, eine KAE beantragen, wenn sie mindestens sechs Monate im gleichen Unternehmen gearbeitet haben. Damit will der Bundesrat verhindern, dass die rund 200’000 Erwerbstätigen auf Abruf gekündigt werden. Zur Entlastung der Unternehmen hat der Bundesrat zudem die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung bei einem Arbeitsausfall von 85% für die Dauer der ausserordentlichen Lage aufgehoben. Darüber hinaus schafft der Bundesrat einen finanziellen Anreiz für Personen mit einer Zwischenbeschäftigung, indem ihre Einkommen nicht mehr an die KAE angerechnet werden.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Massnahmen für Angestellte auf Abruf, mit denen eine bestehende Lücke im Auffangnetz der KAE geschlossen wird. Zustimmung findet bei den Arbeitgebern ebenfalls der Anreiz zur Aufnahme eines Zwischenverdienstes, können doch zum Beispiel Unternehmen aus dem Gesundheitswesen, der Landwirtschaft oder der Logistik ihren derzeit teils akuten Personalbedarf so besser decken.
Der Bundesrat will bei Mieterinnen und Mietern, die durch die Coronakrise in Finanznöte geraten sind, nicht eingreifen. Die Arbeitgeber stimmen mit dem Bundesrat überein, dass eine staatliche Einmischung in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern unnötig ist.
Der Bundesrat verlängert sämtliche Massnahmen gegen die Corona-Krise um eine Woche bis am 26. April und beabsichtigt am 16. April einen Lockerungsplan für Ende April mit allen wesentlichen Aspekten vorzustellen. Die Bekanntgabe eines Zeitplans ist eine der Forderungen des SAV, damit die betroffenen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit schrittweise und planbar wiederaufnehmen können. Der SAV ist weiterhin bereit, den Bundesrat beim Ausstieg aus der Krise zu unterstützen.
WEITERE AUSKÜNFTE
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