Home → Stabilisierungsregel
Die vorberatende Kommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich bei der Reform der Altersvorsorge 2020 für weitgehende Konzessionen gegenüber dem Ständerat ausgesprochen. Damit sucht sie einen Kompromiss, der mit dem Wegfall der AHV-Schuldenbremse teuer erkauft würde.
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Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, im Interview in der «Finanz und Wirtschaft» über die AHV-Reform, die Migrationspolitik und die Weltwirtschaft.
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Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat ihr Kompensationsmodell zur Reform der Altersvorsorge 2020 entscheidend verbessert. Es wirkt deutlich besser und kostet Arbeitnehmer und Arbeitgeber hunderte Millionen Franken weniger pro Jahr als das Modell des Ständerats. Dies bestätigt nun auch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Die bescheinigten Anpassungen machen den Weg frei für eine mehrheitsfähige Reform der Altersvorsorge.
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Die Ständeratsmehrheit versucht weiterhin, dem Volk die Reform mit einem AHV-Zuschlag von monatlich 70 Franken für Neurentner schmackhaft zu machen. Sie will damit ein Konzept durchboxen, das zu höheren Renteneinbussen führt als alternative Modelle. Vor allem bisherige Rentner und erwerbstätige BVG-Versicherte unter 50 wären benachteiligt. Zudem würden sich die Strukturprobleme in der AHV mittelfristig zusätzlich verschärfen. Eine solche Reform können die Spitzenverbände der Wirtschaft nicht mittragen.
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