Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich an ihrer Sitzung zur Reform der Altersvorsorge 2020 für eine verbesserte Version des Nationalratsmodells ausgesprochen. Die Kommission trägt damit den wesentlichen Kritikpunkten an ihrem ursprünglichen Reformmodell Rechnung. Ein Bericht des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) bestätigt jetzt: Das von der Kommission modifizierte Modell des Nationalrats vermag die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge deutlich besser und günstiger zu kompensieren als das Modell des Ständerats. Es führt gleichzeitig zu einer spürbaren Verbesserung der Vorsorge für Teilzeitangestellte sowie Erwerbstätige mit tieferen Einkommen und bietet eine Lösung für das wachsende Phänomen der Mehrfachbeschäftigung.
Mit seinen Anpassungen im Kompensationsmodell besinnt sich die SGK-N im Wesentlichen auf jenen Vorschlag, den der Bundesrat bereits in seiner Botschaft unterbreitet hatte. Für die Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes sollen rund 0,6% Lohnbeiträge eingesetzt werden, zur Sicherung der AHV-Renten auf jetzigem Niveau zusätzlich um 0,6 Prozentpunkte Mehrwertsteuer. Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Reform auf knapp 5 Milliarden Franken, was eine jährliche Reduktion von knapp 2 Milliarden Franken gegenüber dem Modell des Ständerats bedeutet.
Die nationalrätliche Lösung erfüllt die Zielsetzung der Reform in idealer Weise: Sie sichert das Rentenniveau langfristig – auch in einer alternden Gesellschaft. Die berufliche Vorsorge wird durch die Abschaffung des Koordinationsabzugs vereinfacht, wodurch Verwaltungskosten reduziert werden. Dank weiterer Massnahmen ist die Lösung nun auch für die KMU-Wirtschaft und für jüngere Erwerbstätige gut verkraftbar. Zudem ist die maximal mögliche Renteneinbusse durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes spürbar tiefer als im Modell des Ständerats. Die Lösung führt ebenfalls zu einer spürbaren Besserstellung von teilzeiterwerbenden Personen – besonders von Frauen. Wer früh Beiträge in die AHV bezahlt hat und trotz lebenslanger Erwerbsarbeit auf bescheidenerem Einkommensniveau verharrt, soll die AHV nach dem Willen der SGK-N privilegiert vorbeziehen können. Auch von dieser fokussierten Massnahme, die ebenfalls bereits in der bundesrätlichen Botschaft zur Diskussion gestellt wurde, werden vor allem Frauen in Niedriglohnberufen profitieren. Mit diesen Verbesserungen nimmt die SGK-N die Anliegen einer sozialverträglicheren Reform auf und schafft die Voraussetzungen für einen tragfähigen Kompromiss, der auch vor dem Volk bestehen kann.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse begrüssen, dass die SGK-N an der Stabilisierungsregel für die AHV festhält, um die AHV-Renten selbst über den Zeithorizont von 2030 hinaus zu sichern. Demgegenüber würde ein Rentenausbau um 70 Franken für Neurentnerinnen und Neurentner, wie ihn der Ständerat fordert, die strukturellen Probleme der AHV weiter verschärfen. Bereits 2035 würde gemäss Lösung des Ständerats in der AHV wieder ein Finanzloch von über 5 Milliarden Franken klaffen. Zudem käme ein AHV-Ausbau mit der Giesskanne nach dem klaren Plebiszit gegen AHVplus einer Zwängerei gleich. Überdies würde mit dem Ausbau der AHV für Neurentner um 70 Franken eine Zweiklassengesellschaft unter den Rentnern geschaffen, indem bisherige Rentner zwar massiv mitfinanzieren müssten, aber leer ausgingen. Aus diesen Gründen ist ein Rentenausbau um 70 Franken an der Urne chancenlos.
Jetzt liegt es am Plenum des Nationalrats, seiner Kommission zu folgen und damit dem Ständerat zu ermöglichen, auf den Weg zu einer wirksamen und breit abgestützten Reform der Altersvorsorge einzuschwenken. In Anbetracht der vom BSV attestierten Überlegenheit des SGK-N-Modells sind die Vorbehalte der Kleinen Kammer nicht mehr begründet. Darum erwarten die Spitzenverbände der Schweizer Wirtschaft vom Ständerat, dass er von seinem Modell abrückt und die Linie des Nationalrats übernimmt. Umgekehrt wird es am Nationalrat sein, in andern Differenzpunkten auf die Linie des Ständerats einzuschwenken, darunter die Frage des Bundesbeitrags an die AHV. Mit Blick auf die Bundesfinanzen muss aus Sicht der Spitzenverbände auf die Erhöhung des Bundesbeitrags auf 20% verzichtet werden.
Weitere Auskünfte
- Roland A. Müller, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband, Tel. 079 220 52 29, mueller@arbeitgeber.ch
- Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Tel. 079 517 68 26, kaiser@arbeitgeber.ch
- Medienstelle economiesuisse, Tel. 044 421 35 55, michael.wiesner@economiesuisse.ch