BVG-Mindestzinssatz bleibt unverändert
Der BVG-Mindestzinssatz beträgt auch im kommenden Jahr 1,25 Prozent. Dies entschied heute der Bundesrat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt diesen Vorschlag in der aktuellen Situation.
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Der BVG-Mindestzinssatz beträgt auch im kommenden Jahr 1,25 Prozent. Dies entschied heute der Bundesrat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt diesen Vorschlag in der aktuellen Situation.
Der BVG-Mindestzinssatz soll im kommenden Jahr bei 1,25 Prozent belassen werden. Dies empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt diesen Vorschlag in der aktuellen Situation.
Der Bundesrat hat informiert, dass er den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 1,25 Prozent belässt. Die aktuelle Situation hätte aus Sicht der Arbeitgeber nach einer Senkung verlangt.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz um 0,25 Punkte auf 1,25 Prozent anzuheben. Die Arbeitgeber können diese Entscheidung aufgrund der vorliegenden Situation nicht nachvollziehen und hätten eine Senkung befürwortet.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes für das Jahr 2024. Die Arbeitgeber können diesen Schritt nicht nachvollziehen.