Weiter keine Senkung des BVG-Mindestzinssatzes

31. August 2022 News

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz im kommenden Jahr bei 1,0 Prozent zu belassen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband kann diesen Entscheid nur teilweise nachvollziehen. Denn mit Blick auf die starken Verwerfungen an den Finanzmärkten aufgrund des Zinsanstieges und der Inflation sowie der Ukraine-Krise, wird die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge für die Pensionskassen immer schwieriger - dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium.

Eine Mehrheit der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG) hat dem Bundesrat empfohlen, den Mindestzinssatzes im BVG-Obligatorium für das Jahr 2023 bei 1,0 Prozent zu belassen. Der Mindestzinssatz, zu welchem die Altersguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden müssen, ist ein wichtiger Parameter in der beruflichen Vorsorge. Die Kommission muss aufgrund der Gesetzesanforderungen für ihre Empfehlung verschiedene Faktoren berücksichtigen, etwa die Rendite marktgängiger Anlagen, namentlich der Bundesobligationen, der Aktien, der Anleihen und der Immobilien. Weitere Kriterien sind die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen, die Teuerung oder die Tragbarkeit des Mindestzinssatzes für die BVG-Minimalkassen und die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. In der Kommission hatten Anträge für eine Senkung sowie auch für eine Erhöhung des Mindestzinssatzes keine Chance.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) kann diesen Entscheid nur teilweise nachvollziehen. Gerade mit Blick auf die starken Verwerfungen an den Finanzmärkten wäre eine Senkung gerechtfertigt gewesen. Der oftmals ins Feld geführte Anstieg der Zinsen wirkt sich zwar in der Tat positiv auf die erwarteten Renditen aus, die festverzinslichen Papiere in den Bilanzen der Vorsorgeeinrichtungen verlieren dadurch aber zuerst an Wert. Die positiven Auswirkungen der geänderten ökonomischen Umstände werden sich daher erst in Zukunft bemerkbar machen.

Auch mit Blick auf die Auswirkungen der Inflation und der Ukraine-Krise auf die Märkte, wird die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge für die Pensionskassen immer schwieriger, dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium. Zudem nimmt für Vorsorgeeinrichtungen, die innerhalb oder nahe an den gesetzlichen Mindestparametern operieren, der Druck stetig zu. Gerade diese Vorsorgeeinrichtungen stehen aufgrund der demografischen Veränderungen und dem Ausbleiben einer BVG-Reform bereits jetzt unter hohem Druck. Diese Vorsorgeeinrichtungen sind auf einen vorsichtig angesetzten Mindestzinssatz angewiesen.