BVG: Unverständliche Erhöhung des Mindestzinssatzes

4. September 2023 News

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes für das Jahr 2024. Die Arbeitgeber können diesen Schritt nicht nachvollziehen.

In ihrer Sitzung vom 4. September 2023 hat die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) entschieden, dem Bundesrat eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes für das Jahr 2024 vorzuschlagen. Dieser soll statt bisher bei 1 Prozent neu bei 1,25 Prozent liegen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist klar, dass nicht eine Erhöhung, sondern vielmehr eine Senkung des Mindestzinssatzes in der aktuellen Ausgangslage angezeigt wäre.

Der Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge legt fest, wie weit die Versicherten im Minimum mit ihren Guthaben im obligatorischen Bereich am Vermögensertrag der Vorsorgeeinrichtungen partizipieren. Es kommt ihm dementsprechend eine Garantiefunktion zu. In die Berechnung des BVG-Mindestzinssatzes fliessen unterschiedliche Faktoren mit ein, so etwa auch die finanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen.

Hier gilt es zu beachten, dass die Stimmung an den Finanzmärkten aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Lage auch im zweiten Halbjahr 2023 gedrückt bleibt. Die Finanzierung der Leistungen in der beruflichen Vorsorge bleibt für die Pensionskassen entsprechend schwierig, dies gilt insbesondere für das BVG-Obligatorium. Zudem steigt der Druck für Vorsorgeeinrichtungen, die innerhalb oder nahe an den gesetzlichen Mindestparametern operieren.

Die Arbeitgeber können die Empfehlung der BVG-Kommission für einen Mindestzinssatz von 1,25 Prozent vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen. Gestützt auf die aktuelle Situation hätte der Mindestzinssatz deutlich unter der Grenze von 1,0 Prozent zu liegen kommen müssen.

Als Nächstes entscheidet der Bundesrat über die Festsetzung des BVG-Mindestzinssatzes. Bleibt zu hoffen, dass er die wirtschaftlichen Realitäten erkennt und den Mindestzinssatz entsprechend reduziert.