Voreiliger Schnellschuss beim Teuerungsausgleich

26. September 2022 News

Als Zweitrat hat nun auch der Ständerat die Motionen von Mitte und SP zum vollen Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten angenommen. Die Arbeitgeber lehnten, dem Antrag des Bundesrats folgend, alle derartigen Vorschläge ab. Eine isolierte Anpassung der Renten an die Teuerung widerspricht der Logik des bewährten Mischindexes. Und: Das Gesetz stellt bereits heute eine Anpassung bei Teuerung sicher.

Man reibt sich verwundert die Augen: Die Tinte auf den Abstimmungsresultaten des vergangenen Sonntags ist kaum getrocknet, bürdet das Parlament der ersten Säule bereits wieder Mehrausgaben auf. So hat der Ständerat in der Sondersession nach dem Erstrat die Motionen der Mitte-Fraktion und von Ständerat Paul Rechsteiner angenommen. Beide Vorstösse, die der Ständerat allerdings weniger klar annahm, fordern vom Bundesrat per Anfang 2023 eine ausserordentliche Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung. Dazu soll der bisher bewährte «Mischindex», welcher sich aus dem Durchschnitt der Preis- und Lohnentwicklung zusammensetzt, nicht zur Anwendung kommen. Ebenfalls wird verlangt, dass in Zukunft die Renten bei einem Anstieg der Teuerung von über 2 Prozent früher angepasst werden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnte, dem Bundesrat folgend, derartige Vorschläge und damit das Prinzip einer Rentenanpassung auf der alleinigen Grundlage der gegenwärtigen Teuerung ab. Mit dem gesetzlich verankerten Mischindex ist bereits heute sichergestellt, dass bei Rentenanpassungen sowohl Preis- als auch Lohnentwicklungen angemessen berücksichtigt werden. Zudem können mit diesem Instrument die AHV-Renten im Falle eines realen Lohnwachstums über die Teuerung hinaus ansteigen, wie dies in den letzten Jahren aufgrund der geringen bis negativen Inflation der Fall war. Hinzu kommt, dass die Renten gemäss Gesetz per Anfang 2023 sowieso angepasst worden wären, wenn auch weniger stark. Für die Arbeitgeber sind die getroffenen Beschlüsse unverständlich. Eine ausserordentliche Anpassung wäre nicht notwendig gewesen, belastet aber die ohnehin strapazierte Finanzlage der AHV. Darüber darf auch die erfolgreiche Abstimmung vom Wochenende nicht hinwegtäuschen.