Invalidenversicherung: Der Nationalrat verlässt den Sanierungspfad

13. Dezember 2012 Medienmitteilungen

Mit seinen gestrigen Beschlüssen zur IV-Revision 6b verlässt der Nationalrat den Sanierungspfad bei der Invalidenversicherung. Eine Mitte-Links-Allianz macht so die Zusagen anlässlich der Abstimmung über die Mehrwertsteuer-Erhöhung zugunsten der IV zur Makulatur. Für künftige Sozialversicherungs-Reformen ist dieser Vertrauensbruch ein verheerendes Signal.

Die Sanierung der IV wurde als mehrstufiger Prozess angelegt, der mit der 4. Revision begann, in den Revisionen 5 und 6a auf die Integration fokussierte und nun mit den Sparmassnahmen der Revision 6b abgeschlossen werden sollte. Eine wichtige Rolle spielte in diesem Ablauf die befristete Zusatzfinanzierung. Anlässlich der Abstimmung über die dafür benötigte Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde den Stimmberechtigten versichert, dass die Sanierung der IV mit Integrations- und Sparmassnahmen konsequent zu Ende geführt wird.

Von diesen Zusagen wollte nun eine Mitte-Links-Allianz im Nationalrat nichts mehr wissen. Sie trennte die Sparmassnahmen bei den Zulagen für Kinder und bei den Reisekosten ab und veränderte das neue stufenlose Rentensystem so, dass von der ursprünglich vorgesehenen Entlastung von 325 Millionen Franken nur noch ein kleiner Restposten von weniger als 50 Millionen Franken übrig bleibt. Das Sanierungsziel, bis Ende 2017 die IV-Rechnung ohne Sonderfinanzierung auszugleichen und zwischen 2025 und 2028 die Schuld der IV gegenüber dem AHV-Fonds zu tilgen, ist damit zum Wunschdenken verkommen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband, der sich seinerzeit stark für die Zusatzfinanzierung eingesetzt hatte, betrachtet das Vorgehen der Mitte-Links-Allianz im Nationalrat als Vertrauensbruch. Wenn man die angeblich bessere Entwicklung der IV-Rechnung ohne Gefährdung des Sanierungsziels berücksichtigen will, dann führt der ehrliche und realistische Weg über die gestaffelte Inkraftsetzung und nicht über die Abkoppelung der Sparmassnahmen. Der Vorbehalt späterer Nachbesserungen, deren politische Realisierung keinesfalls gewährleistet ist, hat in diesem Prozess keinen Platz.

Der Ständerat ist nun gefordert, an seiner Linie festzuhalten und die nationalrätlichen Beschlüsse wieder auf den versprochenen Sanierungspfad zurückzuführen. Gelingt dies nicht, dann bleibt für künftige Sozialversicherungs-Reformen das verheerende Signal, dass man sich auf Sparzusagen in einem etappierten Revisionsprozess nicht verlassen kann.