Inländervorrang soll auch für Stellensuchende der IV gelten

25. Juni 2019 News

Die Motion Bruderer Wyss, die eine Ausweitung des Inländervorrangs bei der Stellenmeldepflicht auf IV-Bezüger anstrebt, hat in der Sommersession eine erste wichtige Hürde genommen. Die Arbeitgeber hoffen auf eine rasche Umsetzung der berechtigten Forderung.

Der Ständerat steht hinter seinem Mitglied Pascale Bruderer Wyss (SP, AG). Die kleine Kammer empfahl die Motion «Keine Ausgrenzung der Stellensuchenden der IV beim Inländervorrang» (19.3239) zur Annahme. «Für die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wurde der Inländervorrang mit der Stellenmeldepflicht per 1. Juli 2018 eingeführt, die Mechanismen greifen aber zu kurz», kritisiert die Politikerin im Motionstext die vor Jahresfrist eingeführte Praxis. Will heissen: Menschen mit Beeinträchtigungen aus Krankheit, Unfall oder Behinderung, die nicht auch beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldet sind, werden kategorisch vom Inländervorrang ausgeschlossen. Der Bundesrat erklärte in seiner Stellungnahme, dem Anliegen der Motion im Laufe der jetzigen Gesetzesrevison Rechnung zu tragen und im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit mit den Kantonen die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Die Arbeitgeber unterstützen dieses Vorgehen und appellieren an den zweitbehandelnden Nationalrat, der Motion ebenfalls Folge zu leisten.

Dies ist umso wichtiger, da dem Schweizer Arbeitsmarkt aufgrund der demografischen Veränderungen immer weniger Erwerbstätige zur Verfügung stehen. «Angesichts des Fachkräftemangels wird es immer wichtiger, das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte noch besser zu nutzen. Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind ein wichtiges Potenzial», betont Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen beim Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV). Er verweist dabei auf die Integrationserfolge von IV, Suva, Privatversicherern, Ärzteschaft und einer Vielzahl von Behinderten- und Eingliederungsorganisationen in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern. Mit vereinten Kräften konnten seit dem Jahr 2012 allein mehr als 134’000 bei der IV registrierte Personen ihre Stellen behalten oder eine neue Anstellung finden. Es ist sowohl aus gesellschaftlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht angezeigt, diese Menschen mit den richtigen Instrumenten und Prozessen, wie unter anderem in der Motion Bruderer Wyss vorgeschlagen, im Arbeitsmarkt zu behalten, Jugendliche erstmalig einzugliedern oder Fachkräfte nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit wieder einzugliedern. Dieses Ziel verfolgen alle erwähnten Partner gemeinsam auch im Netzwerk Compasso unter dem Patronat des SAV.