Zweite Säule: Widerstandsfähig, aber reformbedürftig

7. Mai 2024 News

Der publizierte Bericht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge zeigt: Die Pensionskassen leisten gute Arbeit. Umso wichtiger ist es, die berufliche Vorsorge mit einem JA zur BVG-Reform auch Teilzeitbeschäftigten besser zugänglich machen.

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) publiziert heute den «Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2023» mit erfreulichen Ergebnissen: Nach stark negativer Anlageperformance und entsprechend tieferen Deckungsgraden im Jahr 2022, hat sich die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2023 wieder gesamthaft positiv entwickelt. Dies zeigt, dass die Pensionskassen gute Arbeit leisten und die zweite Säule für die Versicherten eine verlässliche Partnerin ist. Sie erfüllt ihre Aufgabe als wichtiger Teil des bewährten 3-Säulen-Systems der Schweiz überzeugend.  

Gute Netto-Vermögensperformance erwirtschaftet 

Die durchschnittlich erwirtschaftete Netto-Vermögensperformance lag sowohl bei Einrichtungen ohne Staatsgarantie als auch bei solchen mit bei satten 5,2 Prozent (Vorjahr: -9,2 beziehungsweise -8,2 Prozent). Dies zum Vorteil der Versicherten und ihrer Sparguthaben. 

Umverteilung kann nur teilweise gestoppt werden 

Auch wenn sich die 2. Säule mit diesen positiven Ergebnissen widerstandsfähig zeigt, kann noch nicht davon gesprochen werden, dass die zweite Säule nachhaltig stabilisiert ist. Dafür braucht es eine zeitgemässe Reform. Der Bericht der OAK BV weist aus, dass nur mit Hilfe der von den Vorsorgeeinrichtungen selbst getroffenen Massnahmen die Umverteilung von Aktiv- zu Passivversicherten gestoppt werden konnte. Diese Umverteilung entspricht nicht dem Prinzip der zweiten Säule, in welcher jede und jeder für sich selbst anspart. Bei denjenigen Vorsorgeeinrichtungen hingegen, die nur im obligatorischen Bereich tätig sind und entsprechend den gesetzlichen Umwandlungssatz anwenden müssen, bleibt dieses Problem ungelöst.  

BVG-Reform zwingend notwendig 

Hier setzt die BVG-Reform an, über die das Schweizer Stimmvolk voraussichtlich im Herbst abstimmen wird. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes für alle Vorsorgeeinrichtungen wird die Umverteilung gestoppt. Dies schafft mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Ausserdem können im Zuge der BVG-Reform rund 100’000 Einkommen neu versichert werden – wovon Teilzeit- oder Mehrfachbeschäftigte profitieren, darunter sehr viele Frauen. Für die Arbeitgeber ist deshalb klar: JA zur BVG-Reform und damit für eine starke und widerstandsfähige zweite Säule in der Schweizer Altersvorsorge.