Ausserordentlicher AHV-Teuerungsausgleich vom Tisch

2. März 2023 News

Nach dem Nationalrat lehnt auch der Ständerat den ausserordentlichen Teuerungsausgleich bei der AHV ab. Die Räte folgen damit der Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands: Die zusätzliche Anpassung der AHV-Renten hätte den Versicherten wenig gebracht, dafür aber unnötigen administrativen Aufwand sowie hohe Kosten generiert.

Es ist eine erfreuliche Kehrtwende in der laufenden Session: Noch in der Herbstsession hatten sich sowohl der National- als auch der Ständerat für einen ausserordentlichen Teuerungsausgleich ausgesprochen – jetzt wurde nicht einmal mehr auf das Geschäft eingetreten. Im Nationalrat geschah dies mit 97 zu 92 Stimmen (1 Enthaltung), im Ständerat mit 21 zu 20 (1 Enthaltung). Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist erfreut über diese Richtungsänderung – das Parlament hat erkannt, dass dieser einmalige Zuschlag weder notwendig noch zielführend ist.

Der Bundesrat passt die ordentlichen Renten (AHV und IV) in der Regel alle zwei Jahre an. Für die Berechnung verwendet er den sogenannten «Mischindex», der sich hälftig aus der Preis- und der Lohnentwicklung berechnet. Eine Berechnung entlang dieses Indexes ist faktenbasiert und nachhaltig. Eine solche Erhöhung erfolgte auch per 1. Januar 2023 aufgrund der Teuerung um 2,5 Prozent. Dies war einzelnen Akteuren der Politik zu wenig, weshalb sie den vollen Teuerungsausgleich (2,8 Prozent) forderten.

Diese zusätzliche Erhöhung um 0,3 Prozent, zusätzlich zur Anpassung des Bundesrats per Anfang Jahr, hätte aus sozialpolitischer Sicht nichts gebracht. Einerseits wären die resultierenden Beträge marginal gewesen. Andererseits wären die betroffenen Durchführungsstellen mit einem riesigen administrativen Aufwand konfrontiert gewesen, und man hätte mit einer Flut von Rückfragen und Umsetzungsproblemen rechnen müssen.

Am wichtigsten ist aber zu erwähnen, dass der AHV-Ausgleichsfonds mit Mehrkosten von 420 Millionen Franken belastet worden wäre – dies ohne Beteiligung durch den Bund. Die AHV ist mit der Annahme der Reform im September 2022 zwar kurzfristig stabilisiert – um langfristig die gewünschten Aufgaben erfüllen zu können, dürfen jedoch keine Sonderzahlungen das angeschlagene Sozialwerk zusätzlich belasten, sondern es sind vielmehr weitere Reformen notwendig. Dass die beiden Räte diese Gefahren nun ebenfalls erkannt und abgewendet haben, ist aus Arbeitgebersicht erfreulich.