Altersvorsorge 2020: Bundesrat will happige Steuererhöhungen statt schrittweise Erhöhung des Referenz-Rentenalters

21. Juni 2013 Medienmitteilungen

Die demografische Entwicklung stellt für die Altersvorsorge in der Schweiz eine finanzielle Belastungsprobe dar. Es ist deshalb nötig, rechtzeitig zu handeln. Der Bundesrat hat heute seine im letzten November präsentierten Leitlinien konkretisiert. Dabei setzt er zu wenig auf die schrittweise Anpassung des Referenz-Rentenalters an die Lebenserwartung und zu stark auf happige Erhöhungen der Mehrwertsteuer.

Schon lange weist der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) auf die Notwendigkeit rechtzeitiger und umfassender Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Altersrenten hin. Er fordert deshalb einen «Masterplan Altersvorsorge». Letzten November nahm der Bundesrat den Ball auf und beschloss allgemeine Leitlinien. Nun hat er diese konkretisiert. Gegen Ende Jahr soll eine Vorlage für eine umfassende Revision der 1. und 2. Säule in die Vernehmlassung geschickt werden.

Anpassung des Referenz-Rentenalters an Lebenserwartung muss Priorität haben
Richtigerweise schlägt auch der Bundesrat eine Flexibilisierung des heutigen Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren sowie die Erhöhung des Referenz-Rentenalters auf 65 Jahre für alle vor. Allerdings lässt er es fälschlicherweise dabei bewenden. Er will happige Mehrwertsteuer-Erhöhungen von 2 Prozent zugunsten der AHV. Solche einseitige Massnahmen sind aus verschiedenen Gründen abzulehnen. Bereits heute ist ein Drittel der Menschen zwischen 65 und 69 Jahren noch erwerbstätig. Dieser Trend wird sich mit Blick auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes verstärken. Je länger die Menschen arbeiten, desto geringer wird der zusätzliche Finanzierungsbedarf für die Renten. Priorität hat deshalb die schrittweise Erhöhung des Referenz-Rentenalters. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der demografischen Lücke kommt für den SAV nur im äussersten Notfall in Frage, wobei sie zwingend mit der schrittweisen Erhöhung des Referenz-Rentenalters bis 67 Jahre gekoppelt werden müsste. Happige einseitige Mehrwertsteuer-Erhöhungen auf Vorrat lehnt er entschieden ab.

Notwendige Senkung des Mindestumwandlungssatzes soll kompensiert werden
Als zentrale Massnahme für eine gesunde 2. Säule schlägt der Bundesrat eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent vor. Mit flankierenden Massnahmen soll das Rentenniveau gehalten werden. Der SAV begrüsst diesen längst fälligen Senkungsschritt.

Bundesrat droht das Fuder zu überladen
Der Bundesrat will mit seiner Reform alles auf eine Karte setzen und riskiert dabei einen weiteren Scherbenhaufen. Diese Strategie ist mit Blick auf die grosse Bedeutung der Altersvorsorge nicht zu verantworten. Der SAV verfolgt ebenfalls einen gesamtheitlichen Ansatz, bei dem die Leistungen der 1. und 2. Säule aufeinander abgestimmt werden. Im Gegensatz zur Landesregierung fordert er aber eine klare Priorisierung mit rasch einsetzenden Massnahmen. Ein Masterplan sorgt für eine klare Ausrichtung, schafft aber auch das nötige Vertrauen – ohne zu übersteuern. Nur so können rechtzeitig sinnvolle Pakete geschnürt und etappenweise nach Bedarf umgesetzt werden.

Stabilisierungsregel schützt die AHV vor Entgleisung
Sollten es Bundesrat und Parlament nicht rechtzeitig schaffen, konkrete Massnahmen für eine sichere AHV in Kraft zu setzen, muss eine Stabilisierungsregel greifen. Beim Unterschreiten von zu definierenden Alarmwerten sollte die Politik die Chance erhalten, wirksame Massnahmen zu beschliessen. Gelingt dies nicht, müssen vordefinierte Automatismen die AHV vor der finanziellen Entgleisung schützen.