Der Ständerat erteilt «AHVplus» eine Abfuhr. Zu Recht. Das Ansinnen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, die AHV-Renten pauschal um 10 Prozent zu erhöhen, ist realitätsfern. Angesichts der demografischen Alterung ist allein die Sicherung der Renten eine Herausforderung. Statt Rentenerhöhungen per Giesskanne braucht es eine wirtschaftlich verkraftbare Reform der Altersvorsorge.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Das Verdikt des Ständerats zur «AHVplus»-Initiative ist klar: Nein. Dass die kleine Kammer «AHVplus» eine Absage erteilt, ist richtig. Die Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes verkennt in krasser Weise die Realität. Angesichts der demografischen Alterung ist allein die Sicherung des heutigen Rentenniveaus eine Herausforderung. Die Absicht von «AHVplus», die Renten pauschal um 10 Prozent zu erhöhen und damit jährliche Mehrkosten von 5,5 Milliarden Franken (per 2030) zu verursachen, steht daher quer in der Landschaft.
Anstatt die AHV-Renten mit der Giesskanne zu erhöhen, muss vielmehr die demografiebedingte Finanzierungslücke in der AHV von gegen 9 Milliarden Franken jährlich (per 2030) verhindert werden. Dazu braucht es eine für Wirtschaft und Gesellschaft verkraftbare Reform der Altersvorsorge. Nur so wird es uns gelingen, das heutige Rentenniveau zu sichern.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.