«AHV-Giesskanne» im Erstrat abgewendet

14. Dezember 2022 News

Als Erstrat beriet der Nationalrat in der Wintersession über die Initiative für eine 13. AHV-Rente der Gewerkschaften, mit welcher eine zusätzliche monatliche Altersrente pro Jahr verlangt wird. Die Arbeitgeber sind erleichtert darüber, dass der Versuch weiterer, nicht finanzierbarer Rentenleistungen abgelehnt wurde.

Die von den Gewerkschaften und weiteren linken Kreisen ins Leben gerufene Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»  fordert für alle Bezügerinnen und Bezüger der AHV pro Jahr eine zusätzliche dreizehnte Monatsrente. Die Ergänzungsleistungen sollen dadurch weder reduziert werden noch soll der Anspruch darauf verloren gehen. Mit dieser Zusatzrente soll laut Initiativkomitee der sinkenden AHV-Ersatzquote sowie einem befürchteten Leistungsdruck auf die Renten der beruflichen Vorsorge entgegengewirkt werden. Wie bereits der Bundesrat, äusserte sich auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) von Anfang an entschieden gegen die Initiative. Der Nationalrat hat sie nun als Erstrat mit 123 zu 67 Stimmen abgelehnt.

Das Ziel eines weiteren Leistungsausbaus der AHV ist aus verschiedenen Gründen brandgefährlich und nicht verantwortbar. Ganz grundsätzlich sind neue finanzielle Aufwendungen, wie sie auch diese Initiative vorsieht, mit dem ohnehin dringenden Sanierungsbedarf in der Altersvorsorge schlicht unvereinbar.

Die AHV ächzt schon heute unter der Last der demografischen Entwicklung. Die steigende Lebenserwartung stellt eine enorme Herausforderung dar, da immer mehr Menschen immer länger eine Rente beziehen. Das Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Leistungsbeziehenden verschlechtert sich seit 1948 massiv und beeinträchtigt die AHV: Da sie im Umlageverfahren finanziert wird, muss das Gleichgewicht wiederhergestellt werden.

Die in der Initiative vorgeschlagenen zusätzlichen Rentenleistungen würden jedoch zu rund 5 Milliarden Franken zusätzlichen Ausgaben führen, was nicht finanzierbar ist: In der aktuellen konjunkturellen Lage ist eine Erhöhung der Lohnbeiträge genauso wenig plausibel wie eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer. Auch eine grössere finanzielle Beteiligung des Bundes hätte unweigerlich Steuererhöhungen zur Folge – die Arbeitgeber mahnen davor, weitere steuerrechtliche Wettbewerbsvorteile der Schweiz preiszugeben.

Schliesslich bringen die Befürworter der Initiative noch das Argument der Altersarmut auf, welches die Notwendigkeit einer 13. AHV-Rente vermeintlich bestärken soll. Die wiederholte Behauptung, wonach die Pensionierung für viele Erwerbstätige einen Schritt in die Altersarmut bedeute, stimmt aber nicht mit den statistischen Tatsachen überein. Laut der letzten Erhebung zur Armut im Alter des Bundesamts für Statistik (BFS) steigt die Armutsgefährdung nur für einen kleinen, klar identifizierbaren Personenkreis. Eine Zusatzleistung nach dem Giesskannenprinzip ist also nicht zielführend, sondern wird mit den jüngst reformierten Ergänzungsleistungen sichergestellt – dies zuhanden der Personen, die sie auch wirklich benötigen.