Die Dachgewerkschaft Travail Suisse thematisiert an ihrer Medienkonferenz die berufliche Weiterbildung unter dem Schlagwort «Die Arbeitgeber sind gefordert». Sie geht dabei besonders auf die Rolle der Arbeitgeber bei der Unterstützung ihrer Mitarbeitenden ein. Zudem nimmt Travail Suisse Bezug auf das Weiterbildungsgesetz.
Vorab ist es begrüssenswert, wenn sich Arbeitnehmerorganisationen mit Weiterbildungsfragen befassen, den Qualifikationsstand der Erwerbstätigen zum Thema machen sowie ihre Mitglieder darüber sensibilisieren und entsprechend unterstützen. Zweifellos ist die berufliche Weiterbildung in der modernen, sich gerade wegen neuer Technologien stetig wandelnden Arbeitswelt ein Schlüsselfaktor. Sie verbessert die Arbeitsmarktfähigkeit der einzelnen Arbeitnehmenden und stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen.
Die Schweiz schneidet bei den Indikatoren zum Weiterbildungsmarkt, der ein Volumen von rund 5,3 Milliarden Franken aufweist, sehr gut ab. Die Teilnahme an Weiterbildungskursen ist hierzulande vergleichsweise hoch. Zudem tragen Arbeitgeber einen beträchtlichen Anteil an den Kosten der Weiterbildung, sei dies in Form von finanzieller Unterstützung bei den direkten Kosten oder in Form von Arbeitszeit. Insgesamt werden so zwei Drittel aller Erwerbstätigen bei ihrer Weiterbildung unterstützt, und die Arbeitgeber wenden knapp ein Prozent der Personalausgaben für die Kurskosten ihrer Mitarbeitenden auf. Nicht zu vergessen ist überdies, dass die Unternehmen fast die Hälfte aller beruflichen Weiterbildungskurse selber organisieren und durchführen.
Trotzdem will Travail Suisse die Unternehmen bei der Weiterbildung noch weiter in die Pflicht nehmen. Die Arbeitgeber begünstigen die Weiterbildung, indem sie in ihrer Personalpolitik Weiterbildungserfordernisse berücksichtigen. Dennoch liegt es primär an den Arbeitnehmenden, ihre fachlichen und persönlichen Qualifikationen eigenverantwortlich weiterzuentwickeln und damit langfristig erfolgreich am Erwerbsleben teilzunehmen. Diese Verantwortung kann der Arbeitgeber dem einzelnen Arbeitnehmenden nicht abnehmen.
Wichtig ist – auch um Missverständnissen vorzubeugen –, dass es sich beim von Travail Suisse zitierten Weiterbildungsgesetz um ein Rahmenbesetz des Bundes handelt, das sich nicht an die einzelnen Unternehmen, sondern an die Behörden oder den Gesetzgeber richtet. Es können daraus keinerlei Forderungen an einzelne Firmen abgleitet werden.
Staatlicher Handlungsbedarf besteht im Bereich der niedrigstqualifizierten Erwerbstätigen. Personen, denen es an grundlegenden Kompetenzen wie Lesen, Schreiben, Rechnen oder einfachen Computerkenntnissen fehlt, können ihre Selbstverantwortung nur begrenzt wahrnehmen. Die Möglichkeiten der Unternehmen zur Förderung dieser Mitarbeitenden sind limitiert. In diesen Fällen sieht das Weiterbildungsgesetz vor, dass die öffentliche Hand Möglichkeiten schafft, um diese Grundkompetenzen zu erwerben. Dies wird in der Praxis wohl auch ein Engagement der Arbeitgeber erfordern, zum Beispiel indem sie ihre Angestellten zur Teilnahme ermutigen sowie am Arbeitsplatz entsprechend unterstützen oder eine Kooperation mit Kursanbietern eingehen.