Präsenzunterricht und betriebliche Bildung aufrechterhalten

21. Januar 2021 News

Der Bundesrat hat erneut darauf hingewiesen, dass von einem Verbot des Präsenzunterrichts in den Schulen abzusehen ist. Der Schweizerische Arbeitgeberverband teilt diese Einschätzung. Bei einer Verschärfung von Corona-bedingten Massnahmen müssen den Besonderheiten der Berufsbildung Rechnung getragen werden.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und die Science Task Force  haben dem Bundesrat erneut empfohlen, auf ein Verbot des Präsenzunterrichts in der obligatorischen und nachobligatorischen Schule wenn immer möglich zu verzichten. Ein solches Verbot hätte weitreichende negative Folgen auf die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie auf deren Bildungsverläufe, lautet die Begründung.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diese Haltung. Es ist zentral, dass der Unterricht in der beruflichen Grundbildung an allen drei Lernorten – Betriebe, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse – aufrechterhalten werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Lernenden im vorgesehenen Zeitraum einen regulären Abschluss erlangen können, der vom Arbeitsmarkt anerkannt wird. In besonders betroffenen Branchen haben die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Ausbildung Alternativformate initiiert. Dazu gehören beispielsweise Praxiswochen oder gemeinsame Schulungen. Bei Verschärfungen der Massnahmen auf nationaler oder kantonaler Ebene empfiehlt der SAV als Mitglied der Task Force «Perspektive Berufslehre», dass den Besonderheiten der arbeitsmarktorientierten Berufsbildung Rechnung getragen wird.

Im Lehrbetrieb vermitteln qualifizierte Berufs- und Praxisbildner den Lernenden die praktische Ausbildung. Die Task Force «Perspektive Berufslehre», die aus Bund, Kantonen und Sozialpartnern besteht, begrüsst die aktuelle Regelung für Kurzarbeitsentschädigung, wonach die Berufsbildner ihre Funktion trotz Kurzarbeit ausüben können. Diese Präsenz gilt es zwingend aufrechtzuerhalten. Eine Verlagerung der praktischen Ausbildung ausschliesslich auf virtuelle Kanäle oder ins Homeoffice ist in vielen Berufen nicht möglich. Trotz der verschärften Homeoffice-Empfehlungen sind daher Ausbildungen am Arbeitsplatz nach wie vor notwendig und sinnvoll. Die Ausdehnung der Kurzarbeit auf Lernende als vorübergehende Massnahme ist nachvollziehbar. Wichtig ist, dass die Teilnahme an Alternativformaten trotz Kurzarbeit ermöglicht wird, damit die betriebliche Ausbildung weiterhin gewährleistet und der Berufsabschluss im vorgesehenen Zeitraum erreicht werden kann.