Für eine kontinuierliche Ausbildung

14. Juni 2023 News

Der Ständerat sagt Ja zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Bezug auf die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. So sollen diese Fachpersonen die Ausbildung und Betreuung der Lernenden auch während Kurzarbeit weiterführen können. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid.

Am 15. Februar 2022 hat der Bundesrat die Änderungsvorlage für das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) verabschiedet. Damit sollen die Ausbildung und Betreuung von Lernenden auch in Krisenzeiten – wenn in einem Unternehmen Kurzarbeit gilt – garantiert werden. Denn durch eine neue Bestimmung im AVIG sollen Berufsbildnerinnen und -bildner während der Zeit, in der sie Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten, ihren Aufgaben im Bereich der Ausbildung nachkommen dürfen. Der Ständerat befürwortet diese Regelung, die während der Covid-19-Pandemie eingeführt wurde, nun in der Sommersession 2023 einstimmig.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Entscheid klar. Nur mit dieser Änderung ist es möglich, dem dualen Bildungssystem auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Rechnung tragen und Lernende in diesen Phasen praktisch ausbilden zu können. Ebenfalls erfreulich ist, dass in dieser Ausnahmeregelung auch Praxisbildnerinnen und -bildner berücksichtigt sind. In einigen Branchen und Berufen ist der oder die Berufsbildende vor allem für administrative und koordinative Aufgaben zuständig, während die Praxisbildenden die Lernenden bei der fachlichen Ausbildung betreuen. Der SAV hatte diese Präzisierung im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren im Jahr 2022 gefordert.

Das Geschäft wird als Nächstes im Nationalrat behandelt.