Fortsetzung der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Abschlüssen

6. November 2020 Vernehmlassungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Weiterentwicklung des «Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen». Das Abkommen ist wichtig für die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitskräfte zwischen den beiden Ländern.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt eine Modernisierung und Fortsetzung der bewährten Anerkennungspraxis zwischen der Schweiz und Deutschland bei beruflichen Abschlüssen, insbesondere auch die Erweiterung der Anwendung über den traditionellen Bereich des Handwerks hinaus. Er bringt in seiner Vernehmlassungsantwort gleichzeitig folgende Anliegen an:

Aus Sicht des SAV sollte der erweiterte Geltungsbereich des Abkommens nebst allen Abschlüssen der beruflichen Grundbildung und der eidgenössischen Prüfungen auch jene der Höheren Fachschulen umfassen. Diese bringen hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte hervor, die sich im Ausland ebenfalls entfalten können sollten. Zudem ist es dem SAV ein grosses Anliegen, dass auch die Anerkennung von schweizerischen Berufsmaturitäts-Abschlüssen in einem gegenseitigen Abkommen erreicht wird. Deren Förderung ist ein erklärtes Ziel des Bundesrates. Ebenfalls ist es aus Sicht des SAV zielführend, dass mit Artikel 3 die Voraussetzungen für die Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses (Feststellungsgrundsätze) definiert werden.