Home → Eidgenössische Prüfungen
Ein breit abgestützter Kompromiss der Verbundpartner schafft die Voraussetzungen, dass die Lehrabschlussprüfungen trotz Corona-Krise regulär durchgeführt werden können. Für die Absolventen einer beruflichen Grundbildung bleibt damit die Anschlussfähigkeit intakt.
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Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, erhalten ab 1. Januar 2018 direkt finanzielle Unterstützung vom Bund. Die Beiträge zugunsten der höheren Berufsbildung werden zudem markant erhöht. Die Arbeitgeber sollen ihre Mitarbeitenden weiterhin unterstützen, müssen aber teilweise umdenken. Alle Finanzflüsse müssen in Zukunft über die Kursteilnehmer abgewickelt werden.
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Ab 2018 erhalten Absolventen von Vorbereitungskursen auf eidgenössische Prüfungen eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand. Diese Massnahme greift aber nur, wenn die Teilnehmer die Kursgebühren selber an den Kursanbieter überweisen. Das zwingt die Arbeitgeber, ihre finanzielle Beteiligung ihren Mitarbeitern zukommen zu lassen, statt die Kurskosten direkt zu übernehmen.
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Ende 2016 hat das Parlament die gesetzlichen Grundlagen für eine subjektorientierte Förderung der höheren Berufsbildung beschlossen. Die dazu vom Bundesrat vorgeschlagene Verordnung muss allerdings nachgebessert werden. Denn für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeitenden finanziell unterstützen, würde der administrative Aufwand spürbar erhöht.
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