Zuwanderung ist notwendig – ebenso eine tragfähige Lösung für die Zukunft

23. Juni 2015 News

Die Zuwanderung hat kaum negative Auswirkungen auf Beschäftigung, Löhne und Arbeitslosigkeit in der Schweiz. Vielmehr überwiegen die Vorzüge wie die Abfederung des Fachkräftemangels oder die Stützung der AHV-Finanzen. Dies geht aus dem neusten Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU hervor. Die Unsicherheiten rund um die künftige Zuwanderung sind aber baldmöglichst auszuräumen.

Einmal mehr bestätigt sich: Die Schweiz profitiert stärker von der Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit, als dass sie darunter leidet. Der jährliche Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zu den Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens auf den Schweizer Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen kommt zum Schluss, dass die Zuwanderung von EU-/Efta-Staatsangehörigen das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum hierzulande nährt. Zu mehr als 60 Prozent kommen Personen aus diesen Ländern in die Schweiz, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Zudem ist diese Personengruppe überdurchschnittlich qualifiziert und namentlich in gesellschaftlich wichtigen Bereichen wie dem Gesundheits- und dem Sozialwesen tätig. In diesen Wirtschaftszweigen kann der Bedarf nicht allein durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden. Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, hielt an der Medienkonferenz zum 11. Observatoriumsbericht darum fest: «Die derzeitige Migration ist eine Notwendigkeit, damit Gesundheits-, Bildungs- und Sozialsysteme betrieben werden können.»

Auch die Arbeitslosigkeit und die Lohnentwicklung werden abgesehen von vereinzelten Ausnahmen kaum negativ tangiert. Im Gegenteil: Die Reallöhne sind seit Einführung der Personenfreizügigkeit deutlich stärker gestiegen, und ein Lohndruck in wenig qualifizierten Berufen infolge der Zuwanderung ist entgegen anderslautender Befürchtungen nicht nachgewiesen. Die auf tiefem Niveau stabile Arbeitslosenquote, die zweittiefste aller EU-/Efta-Länder, lässt überdies nicht auf eine Verdrängung von Schweizer Arbeitnehmenden schliessen. Schliesslich profitieren auch die umlagefinanzierten Sozialversicherungen der ersten Säule, da die Zuwanderung die Überalterung der Bevölkerung bremst.

Kopplung an Erwerbstätigkeit bleibt zentral

Solange die Masseneinwanderungs-Initiative nicht umgesetzt ist, gilt weiterhin die volle Personenfreizügigkeit. Es darf angesichts des Arbeitskräftebedarfs der Wirtschaft nicht erstaunen, dass im Jahr 2014 eine Netto-Zuwanderung aus dem EU/Efta-Raum von 50’600 Personen resultierte, was im Vorjahresvergleich jedoch einem Rückgang um 25 Prozent entspricht. Zentral bleibt, dass diese Zuwanderung in hohem Mass an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt ist. «Wenn noch immer ein substanzieller Teil der Zugewanderten aus dem EU/Efta-Raum keinen einzigen Tag gearbeitet hat, gibt einem das zu denken», beklagte Roland A. Müller.

Der SAV-Direktor verwies mit Nachdruck auf die derzeit angespannte wirtschaftliche Situation. Statt weiterer Regulierungen, welche die Dynamik des Arbeitsmarktes beschneiden, forderte er endlich Sicherheiten. Denn: «Die unklare Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative ist wahres Gift für die Schweizer Wirtschaft.»