Stellenmeldepflicht: Gute Zwischenbilanz mit Optimierungspotenzial

1. November 2019 News

Die Umsetzung der Stellenmeldepflicht ist gut angelaufen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert aber bei drei Punkten Verbesserungen: ein besseres Matching zwischen den gesuchten Stellenprofilen und den Rückmeldungen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, eine teilweise Verkürzung der Wartefristen sowie schlankere Abläufe bei den Rückmeldungen der Arbeitgeber.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) präsentierte das erste Vollzugsmonitoring der Stellenmeldepflicht. Daraus geht hervor, dass die Arbeitgeber ihre Pflicht erfüllen. Die Unternehmen meldeten bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) im ersten Jahr nach Inkrafttreten der Stellenmeldepflicht 200‘000 Vakanzen – dies übertrifft die Erwartungen deutlich. Der Seco-Bericht kommt zum Schluss, dass die Einführung der Stellenmeldepflicht gesamthaft erfolgreich verlief und sich die administrativen Abläufe zwischen Arbeitgebern, privaten Arbeitsvermittlern und den RAV eingespielt haben.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ortet aber in gewissen Abläufen weiterhin Handlungsbedarf. Es finden immer noch administrative Leerläufe statt, die nicht zu einer besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials führen. Zum Ersten betrifft dies die sogenannte Berufsnomenklatur. Diese strukturiert die verschiedenen Berufsarten und bestimmt, welche offenen Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet werden müssen. Je präziser die Gruppierung und Bezeichnung dieser Berufsarten, desto effektiver das Matching auf die vom RAV den Arbeitgebern gemeldeten Stellen. «An diesem Punkt wurden inzwischen wichtige Verbesserungen vorgenommen», betont Daniella Lützelschwab, Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht beim SAV. «Diese Optimierungen treten per 1. Januar 2020 in Kraft und müssen sich in der Praxis bewähren. Diese Effizienzsteigerung stellt für die RAV eine Herausforderung dar, ist aber für die Akzeptanz der Arbeitgeber zentral.»

Kritisch betrachtet der SAV die bedingungslose fünftägige Wartefrist. Der Seco-Bericht zeigt, dass bei 45 Prozent der Stellenmeldungen beim RAV keine geeignete Person gemeldet ist. Gleichzeitig wird deutlich, dass nur wenige Arbeitslose den durch die Stellenmeldepflicht geschaffenen Informationsvorsprung nutzen. «Dieser Umstand zeigt aus unserer Sicht, dass in gewissen Fällen eine Verkürzung der Wartefrist angezeigt wäre», so Lützelschwab.

Schliesslich beanstandet der SAV den regional unterschiedlichen bürokratischen Aufwand bei den Rückmeldungen an die RAV auf zugestellte Bewerberdossiers. Hier erwarten die Arbeitgeber schlankere Abläufe.