Rasche und pragmatische Umsetzung der SVP-Initiative

12. Februar 2014 News

Nach dem Volksentscheid vom letzten Sonntag fordert der Schweizerische Arbeitgeberverband eine rasche, aber pragmatische Umsetzung der Initiative. Das Schlimmste für die Unternehmen ist die Unsicherheit über die künftigen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Drei Fragen stehen nun im Vordergrund, welche rasch beantwortet werden müssen. Erstens: die Ausgestaltung des Kontingentsystems; zweitens: die Zukunft der Flankierenden Massnahmen; drittens: die Zukunft der Bilateralen Verträge.

Zur raschen Klärung und Koordination dieser Fragen forderte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) die Bildung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, in welcher nicht nur die Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden sowie Vertreter des EDA, sondern auch die Sozialpartner vertreten sind. Der SAV wird dort seine Vorstellungen mit Blick auf die vorerwähnten Fragen einbringen. Diese orientieren sich an folgender SAV-Position:

  • Angesichts der Erfahrungen, welche die Arbeitgeber in der Vergangenheit mit Kontingentsystemen und deren Umsetzung gemacht haben, stehen zwei Aspekte im Vordergrund: Zum einen gilt es, Höhe und Zuteilung der Kontingente auf Branchen und Regionen so festzulegen, dass den Bedürfnissen der Wirtschaft entgegengekommen wird. Zum anderen ist die Umsetzung administrativ einfach zu halten (kein übertriebener Bürokratismus!). Insbesondere die Prüfung der Einhaltung des Schweizervorrangs ist massvoll anzugehen und auf besonders betroffene Branchen zu beschränken. Hier ist ein pragmatisches Vorgehen angezeigt, wie dies die Initianten auch signalisiert haben. Der SAV will hier mit den Initianten und den Behörden konstruktiv zusammenarbeiten.
  • Die Flankierenden Massnahmen (FlaM) sind über Artikel 15 des Entsendegesetzes mit der Gültigkeit der Personenfreizügigkeit verbunden. Fällt letztere dahin, gelten grundsätzlich auch die FlaM nicht mehr. Es liegt jedoch auf der Hand, dass auch in einem Kontingentsystem die Arbeitsmarktkontrolle von Bedeutung ist und daher eine allfällige Missbrauchsbekämpfung (wiederholte Lohnunterbietungen) ihren Platz hat.
  • Auch wenn die FlaM in ihrer heutigen Form und Dichte so nicht weiterbestehen werden, sind die Sozialpartner in das Thema der Arbeitsmarktkontrolle einzubeziehen. Diese darf nicht alleine dem Staat überlassen bleiben. Bis zu einer allfälligen Kündigung der Personenfreizügigkeit gelten die FlaM jedoch in ihrer heutigen Form weiter und der SAV wird sich, wie bereits vor der Abstimmung, für die Vollzugsoptimierung einsetzen.
  • Die Arbeitsplätze in der Schweiz sind zu sichern. Mit der Forderung nach einem starren, schweizweiten gesetzlichen Mindestlohn, über den das Volk am 18. Mai 2014 abstimmen wird, erreichen wir dieses Ziel aber nicht. Mit solchen Forderungen gefährden wir den Wohlstand der Schweiz. Der SAV hat verstanden, dass die Schweizer Bevölkerung von der Wirtschaft ein klares Zeichen und Taten sehen will, welche handfest zeigen, dass das bestehende Arbeitskräfte-Potenzial in der Schweiz – insbesondere Junge, Ältere und Frauen – noch besser in den Arbeitsmarkt integriert werden soll. Diesen Beweis wird der SAV antreten; er lancierte dazu vor einiger Zeit als ersten Schritt zusammen mit Unternehmen, Verbänden, Arbeitsmarkt-, Sozialversicherungs- und Bildungsbehörden sowie weiteren Stakeholdern die Initiative «arbeitsmarkt45plus».
  • Die Bilateralen Verträge sind für die Wirtschaft zentral. Der SAV unterstützt daher den Bundesrat in seinem Bestreben, Explorationsgespräche zum Personenfreizügigkeitsabkommen aufzunehmen und eine Lösung mit der EU zu finden. Ein Wegfall aller Bilateralen Verträge spätestens nach Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist gemäss SVP-Initiative hätte für die Wirtschaft und damit die ganze Schweiz gravierende Folgen.