Normalarbeitsverträge: Es braucht keine neuen Vorschriften

14. Juni 2016 News

Der Nationalrat ist nicht auf eine Vorlage des Bundesrats eingetreten, mit der die Voraussetzungen für die Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen definiert werden sollten. Allerdings hatte er bereits früher einer schärferen Variante zugestimmt, die präventive Vertragsverlängerungen ermöglichen würde. Die Arbeitgeber lehnen jegliche neuen Vorschriften ab, denn die heutigen sind ausreichend.

Der Nationalrat tritt nicht auf eine Vorlage des Bundesrats ein, wonach ein befristeter Normalarbeitsvertrag (NAV) mit Mindestlöhnen unter zwei Bedingungen erleichtert verlängert werden kann: Erstens muss wiederholt gegen die Mindestlohnvorgaben verstossen worden sein und zweitens müssen Hinweise vorliegen, dass es ohne NAV zu erneutem und wiederholtem Lohndumping kommen kann. Allerdings hat die grosse Kammer im Rahmen der Änderung des Entsendegesetzes bereits einen in die gleiche Richtung zielenden und sogar weitergehenden Vorschlag angenommen. Gemäss diesem zweiten Vorschlag genügt für eine Vertragsverlängerung, dass eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist: entweder wiederholte Verstösse oder blosse Hinweise darauf.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt neue Verfahren zur Verlängerung von Normalarbeitsverträgen grundsätzlich ab. Diese können schon heute mit den bestehenden Regelungen verlängert werden. Blosse «Hinweise» auf Missbräuche genügen in keinem Fall, um einen derart massiven staatlichen Eingriff in die freie Lohnfindung der Unternehmen zu rechtfertigen, wie er mit der Festlegung von Mindestlöhnen über einen Normalarbeitsvertrag einhergeht.

Der nationalrätliche Beschluss des Nichteintretens auf die Bundesratsvorlage, wie von der vorberatenden Wirtschaftskommission beantragt, ist zu begrüssen. Darüber hinaus muss aber insbesondere auch die vom Nationalrat ins Spiel gebrachte schärfere Variante abgelehnt werden, welche die präventive Verlängerung von NAV – ohne Nachweis von Mindestlohn-Verstössen – vorsieht. Zu beiden Geschäften hat sich noch der Ständerat zu äussern.