Nein zu «1:12»: Fakten zum flexiblen Arbeitsmarkt und zur AHV
Die «1:12»-Initiative greift in den flexiblen Schweizer Arbeitsmarkt ein und nimmt Ausfälle bei den Sozialversicherungen in Kauf. Lesen Sie mehr dazu in den Faktenblättern «Der flexible Arbeitsmarkt schafft Arbeit» und «1:12 schafft neue Finanzierungslücken bei der AHV».
| Daniella Lützelschwab
Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine rekordtiefe Arbeitslosigkeit, gleichmässig verteilte Einkommen und zugleich einen äusserst liberalen Arbeitsmarkt. Ein Blick in andere Länder zeigt, welch negative Auswirkungen überregulierte Arbeitsmärkte auf die Arbeitslosenzahlen und auf das Gefälle zwischen Arm und Reich haben. Lesen Sie mehr dazu im Faktenblatt «Der flexible Arbeitsmarkt schafft Arbeit».
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.