Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat sich bei der Revision des Gleichstellungsgesetzes mit Stichentscheid der Präsidentin für die Variante des Ständerats ausgesprochen. Demnach müssen Unternehmen ab einer Grösse von 100 Mitarbeitenden mit einer alle vier Jahre durchzuführenden Analyse ihrer Löhne aufzeigen, dass sie den Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern einhalten. Immerhin diskutierte die Kommission intensiv über mögliche administrative Erleichterungen im Ständeratsmodell für die Unternehmen, etwa indem diese erst ab 250 Mitarbeitenden betroffen wären oder die Anzahl Mitarbeitende nach Vollzeitäquivalenten berechnet würde. Im Weiteren soll das Gesetz nicht – wie vom Bundesrat vorgeschlagen – unbefristet gelten, sondern lediglich für zwölf Jahre. Ebenso ist die WBK-N mit dem Ständerat einig, dass Unternehmen von der Analysepflicht befreit werden, wenn sie die Lohngleichheit nachweislich einhalten.
Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands sind gesetzliche Lohnkontrollen jedoch weder zielführend noch gerechtfertigt, um die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern weiter zu senken. Die geschlechtsspezifische «Lohndiskriminierung», mit der dieser staatliche Eingriff in die Lohnpolitik der Unternehmen begründet wird, ist statistisch nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Denn mit der verwendeten Analysemethode können für die Entlöhnung entscheidende Faktoren wie die effektive Leistung, Erwerbsunterbrüche oder der konkrete Tätigkeitsbereich nicht oder nicht ausreichend erfasst werden.
Der Nationalrat hat es jedoch weiterhin in den Händen, auf dieses Gesetz gar nicht erst einzutreten. Denn wenn es dem Rat wirklich darum geht, Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu reduzieren, setzt er – statt unwirksame Lohnanalysen zu beschliessen – vielmehr bei Massnahmen an, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit auch die Chancengleichheit der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt fördern.