Anlässlich der Herbstsession hat sich der Nationalrat gegen eine Verlängerung des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschaftsurlaub ausgesprochen. Eine Standesinitiative des Kantons Tessin (20.322) forderte, das Obligationenrecht (OR) dementsprechend zu ändern. Nachdem die Initiative vorab bereits vom Ständerat abgelehnt wurde, ist das Geschäft nun definitiv vom Tisch.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Entscheid der grossen Kammer. Bereits heute gilt ein Kündigungsschutz von rund 13 bis 14 Monaten. Dieser besteht aus der Schwangerschaft sowie der im OR geregelten Sperrfrist von 16 Wochen. Aus Sicht der Arbeitgeber wäre eine Verlängerung dieser Frist um 8 Monate problematisch. Dies hätte zu einer enormen Ausweitung der Arbeitsplatzgarantie geführt und während dieser Zeit die definitive Planung der Stellenbesetzung verunmöglicht. Eine Verlängerung des Kündigungsschutzes hätte insbesondere auch kleinere und mittlere Unternehmen vor Herausforderungen gestellt. Denn die Arbeit der abwesenden Mutter hätte angesichts dieser langen Abwesenheit nicht einfach auf die verbliebenen Mitarbeitenden übertragen werden können.
In Anbetracht des herrschenden Arbeitskräftemangels können es sich die Arbeitgeber nicht leisten, dass die Mütter aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden. Dementsprechend sind die Unternehmen auch gewillt, ihre Arbeitsbedingungen anzupassen, um den Ansprüchen der Mütter gerecht zu werden. Dies auf der Grundlage jedes einzelnen Unternehmens, damit die Lösung massgeschneidert für Arbeitnehmerin und Arbeitgeber gerecht wird.