Längerer Kündigungsschutz nach Mutterschaftsurlaub vom Tisch

9. Dezember 2021 News

Der Ständerat lehnt die Anpassung des Obligationenrechts im Bereich des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschaftsurlaub ab, da der bestehende Schutz ausreichend sei. Eine Meinung, die der Schweizerische Arbeitgeberverband teilt.

Der Ständerat hat die Initiative des Kantons Tessin (20.322) mit 27 zu 13 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt. Die Initiative forderte das Obligationenrecht (OR) so zu ändern, dass das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmerinnen in den 12 Monaten nach der Niederkunft nicht gekündigt werden darf – was eine Verlängerung der Sperrfrist bedeutet. Weiter sollten die Mütter in diesen 12 Monaten unbezahlten Urlaub im Umfang von bis zu 30 Prozent des vertraglich vereinbarten Beschäftigungsgrads beanspruchen können.

Der Ständerat lehnte die Vorlage ab mit der Begründung, dass der heutige Schutz ausreichend sei und er nicht in das Vertragsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin eingreifen wolle. Das Geschäft ist nun vom Tisch.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) steht vorbehaltlos hinter dem Mutterschutz und spricht sich auch dafür aus, dass Mütter die nötigen Rahmenbedingungen erhalten, um im Arbeitsprozess verbleiben zu können. Er unterstützt bezüglich dieser Initiative jedoch den Standpunkt des Ständerats, dass dem Schutz von Jungmüttern bereits ausreichend Rechnung getragen wird. Deshalb begrüssen die Arbeitgeber, dass dieses Geschäft nun abgehakt ist.